Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/02/pm_064.php 28.05.2015 22:55:41 Uhr 19.10.2024 04:58:31 Uhr

Landeshauptstadt Dresden bringt Vorlage zur Einführung einer Beherbergungssteuer auf den Weg

Die Oberbürgermeisterin hat heute eine Verwaltungsvorlage in die Gremien überwiesen mit dem Satzungsentwurf für eine Beherbergungssteuer. Die Verwaltung trägt damit dem Willen des Dresdner Stadtrates Rechnung, der mit dem Doppelhaushalt 2015/16 die Einführung einer solchen Steuer beschlossen hatte.

Im Vorfeld wurde bereits durch die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine entsprechende Vorlage für eine Übernachtungssteuersatzung eingebracht. Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf konkretisiert nun den Zeitpunkt zu dem die Steuerbeträge zur Zahlung fällig werden. Zudem wurde die Klausel derer, die von der Steuer befreit werden, um Schwerbehinderte erweitert. Ebenso gilt eine Befreiung für minderjährige Dresdenbesucher und beruflich bedingte Übernachtungen sowie für Betreiber von Ferienwohnungen oder Pensionen mit nicht mehr als vier Gästebetten.

Aufgrund der teilweise widersprüchlichen Urteile der Oberverwaltungsgerichte der Länder und fehlender eindeutiger Rechtsgrundlagen bleibt die Erhebung einer Übernachtungssteuer als kommunale Aufwandsteuer mit juristischen Risiken verbunden. Diese wurden seitens der Verwaltung bereits während der Erörterungen zum Haushaltplan 2015/16 dargestellt und mit dieser Vorlage dem Stadtrat nochmals zur Kenntnis gegeben.

Um die im Haushaltplan beschlossenen Steuereinnahmen in Höhe von 6,0 Mio EUR p.a. zu erreichen, geht der Verwaltungsentwurf von einem einheitlichen Steuersatz von 6,6% auf die Übernachtungskosten aus. Nach dem Willen des Stadtrates ist geplant, 500 TEUR aus den Einnahmen dem Dresden Marketing als zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Stadtrat soll im zweiten Quartal über die Satzung entscheiden.