Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/02/pm_046.php 28.05.2015 22:55:27 Uhr 02.12.2024 02:44:22 Uhr

Anmeldung zur Jägerprüfung ist bis zum 6. März möglich

Die Untere Jagdbehörde der Landeshauptstadt Dresden nimmt bis zum 6. März Anmeldungen für die Jägerprüfung 2015 entgegen. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, bis zu diesem Datum die erforderlichen Unterlagen - Ausbildungsnachweis, polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Nachweis über bestandene Prüfungsabschnitte - einzureichen.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Der Termin für den ersten Prüfungsteil ist der 17. April. Interessenten senden ihre Unterlagen an die Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde stehen für Rückfragen zur Verfügung: Theaterstraße 11-15, Zimmer 368, Telefon: (03 51) 4 88 59 29.

Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd (Sächsische Jagdverordnung - SächsJagdVO) vom 27. August 2012 ist die Landeshauptstadt Dresden als Untere Jagdbehörde für die Durchführung der Jägerprüfung verantwortlich.