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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/02/pm_043.php 28.05.2015 22:55:25 Uhr 18.09.2024 10:17:13 Uhr

Jugendamt sucht Familien für die Bereitschaftsbetreuung von Kindern

Informationsveranstaltung am 23. Februar im Kinder- und Jugendnotdienst

 

Am Montag, 23. Februar, ab 19 Uhr, lädt das Jugendamt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Familien für die Bereitschaftsbetreuung gesucht ein. Die Veranstaltung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendnotdienstes, Rudolf-Bergander-Ring 43, statt. Ausführliche Informationen stehen auch im anliegen "Familiäre Bereitschaftsbetreuung".

Das Jugendamt musste im Vorjahr rund 500 Kinder und Jugendliche im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme vorübergehend von ihren Eltern trennen. Diese Maßnahme ist erforderlich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befinden. Oftmals kehren die Kinder und Jugendlichen nach Klärung der Situation und mit geeigneten Hilfs- und Beratungsangeboten zeitnah wieder in ihre Familie zurück. Es ist jedoch nicht selten, dass sich die Klärung der weiteren Perspektive schwierig gestaltet. In diesem Klärungsprozess ist Transparenz wichtig.

Alle Beteiligten müssen gut darüber informiert sein, warum und mit welchem Ziel entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Vor allem bei sehr jungen Kindern ist dies nicht einfach, denn sie können noch nicht verstehen was passiert. Das Jugendamt favorisiert hier für den Zeitraum der Inobhutnahme eine familiäre Unterbringung. 14 Familien stehen in Dresden für die so genannte familiäre Bereitschaftsbetreuung zur Verfügung. Sie betreuten im vergangenen Jahr insgesamt 84 Säuglinge und Kleinkinder. Im Durchschnitt dauerte es 76 Tage bis geklärt war, ob das Kind aus der Bereitschaftsbetreuung wieder nach Hause zurück kehren kann oder zukünftig vorerst außerhalb seiner Familie, z. B. bei Pflegeeltern oder in einem Heim, leben wird.

Das Jugendamt ist ständig auf der Suche nach neuen Bereitschaftsfamilien. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, denn die Familie muss sich auf das zunächst für sie fremde Kind einstellen. Sie begleitet das Kind in dieser, durch die Trennung von den Eltern, sehr schwierigen und krisenhaften Situation. Und sie trägt Sorge dafür, dass das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes sicher gestellt werden. Menschen können unabhängig von ihrem Familienstand im Rahmen der familiären Bereitschaftsbetreuung für das Jugendamt tätig sein. Voraussetzung ist in erster Linie ein intaktes Familienleben. Das Alter spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtig sind die Reife der handelnden Personen und deren Erfahrungen.