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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – was ist wichtig?

Informationsabend in der Dresdner Betreuungsbehörde am 10. Februar

 

Der nächste Informationsabend zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung findet statt am Dienstag, 10. Februar, 18.30 Uhr in der Dresdner Betreuungsbehörde. Diese befindet sich an der Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309. Da die Platzkapazität beschränkt ist, bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern (03 51) 4 88 94 71 bzw. 94 72 um eine vorherige Anmeldung.

Ein Unfall, plötzliche schwere Krankheit - das sind Ereignisse, die sich keiner herbeiwünscht. Wenn sie aber eintreten und es kann der Betroffene nicht mehr für sich entscheiden, wer entscheidet dann?

Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln. Der Regelungsumfang ist dann enorm. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern. Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat, sofern eine Patientenverfügung vorliegt, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.