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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/12/pm_075.php 28.05.2015 22:53:51 Uhr 18.09.2024 10:19:07 Uhr

Winterdienst seit 4 Uhr in voller Besetzung auf Dresdner Straßen unterwegs

Die Frühschicht des Winterdienstes ist seit heute Morgen 4 Uhr in voller Besetzung auf den Dresdner Straßen unterwegs. Bereits seit dem 26. Dezember befreien die Mitarbeiter in Früh- und Spätdienst die Straßen von Glätte, Eis und Schnee. Auch heute konnten sie für den morgendlichen Berufsverkehr günstigere Startbedingungen schaffen. Vorsicht ist auf Nebenstrecken, an Einmündungen und Kreuzungen geboten. Wegen der Nachttemperaturen, die unter Null Grad lagen, und des Schneefalls wird heute stadtweit im zu betreuenden Hauptstreckennetz gestreut. Einen besonderen Schwerpunkt für die 53 Arbeitskräfte und ihre 45 Fahrzeuge bilden dabei die Höhenlagen. Der Dienstplan des Winterdienstes ist bis 21 Uhr angelegt, in Abhängigkeit der Wetterlage ist das veränderlich.

Anliegerpflichten

Anlieger werden gebeten, ebenfalls ihren Pflichten bei Winterwetter nachzukommen. Sie haben montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. Das Umweltamt appelliert an die Anrainer von Fließgewässern, geräumten Schnee nicht in Bäche und Flüsse oder auf Gewässerböschungen zu kippen. Bei Tauwetter und damit verbundener höherer Wasserführung können diese Ablagerungen den Abfluss behindern oder zu Eisstau führen. Gefrieren die Schneemassen bei eintretendem Frost, wird das Flussprofil über längere Zeit eingeengt. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Entsorgungsfahrzeuge ihren Tourenplan im Winter nur einhalten können, wenn Anlieger den Weg zwischen Straße und Bereitstellungsstandort des Abfallbehälters ordnungsgemäß von Schnee beräumt haben. Es empfiehlt sich bei Frost zudem, Bioabfälle in Zeitungspapier eingewickelt in die Tonne zu geben, damit sie nicht anfrieren.

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