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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/12/pm_060.php 28.05.2015 22:53:41 Uhr 18.09.2024 10:15:07 Uhr

Eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung zwischen den Feiertagen

Alle Ämter der Stadtverwaltung Dresden haben am 22. und 23. Dezember und am 29. und 30. Dezember geöffnet. Es besteht an den genannten Tagen keine Betriebsruhe.

 

Ausnahmen bzw. abweichende Zeiten haben folgende Einrichtungen:

 

Bürgerbüros

Das Zentrale Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, bleibt am Sonnabend, 27. Dezember, geschlossen. In der darauffolgenden Woche haben die Bürgerbüros der Stadt Dresden wieder am 29. und 30. Dezember zu ihren üblichen Sprechzeiten geöffnet. Zusätzlich am 2. und 3. Januar 2015 öffnet, entsprechend der Öffnungszeiten, das Zentrale Bürgerbüro Altstadt. Am Heiligabend, 24. Dezember, und am Silvester, 31. Dezember, bleiben alle Bürgerbüros der Stadt geschlossen. Weitere Informationen bietet hier das Internet unter

  

Beauftragte

Die Büros der Gleichstellungs- sowie Integrations- und Ausländerbeauftragten bleiben am 29. und 30. Dezember geschlossen. E-Mails, die während dieser Zeit empfangen werden, können erst ab dem 5. Januar 2015 bearbeitet werden.

 

Eigenbetrieb Sportstätten

Die Verwaltung des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, Freiberger Straße 31, schließt wegen Betriebsruhe vom 24. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen ab 5. Januar 2015 wieder zur Verfügung. Die Sportobjekte und die EnergieVerbund Arena bleiben davon unberührt. Zu beachten sind hier veränderte Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien.

Informationen zu den Öffnungszeiten der EnergieVerbund Arena gibt es telefonisch unter (03 51) 4 88 52 52 oder im Internet unter ww

  

Städtischer Bestattungsdienst

Tag- und Nacht-Telefon (03 51) 4 39 36 00

Zur persönlichen Anmeldung von Sterbefällen und Ausgabe von Sterbeurkunden hat die Verwaltung auf der Löbtauer Straße 70, wie folgt geöffnet:

  • Sonnabend, 20. Dezember, von 8 bis 15 Uhr
  • Montag, 22. Dezember, von 7.30 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember, von 7.30 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember, von 8 bis 12 Uhr
  • Montag, 29. Dezember, von 7.30 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember, von 7.30 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember, von 8 bis 12 Uhr

 

Ab 2. Januar 2015 erfolgt die Anmeldung von Sterbefällen wieder in der Zeit von

  • Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr und
  • Sonnabend von 8 bis 15 Uhr.

 

Städtische Bibliotheken Dresden

Die Filialen der Städtischen Bibliotheken Dresden bleiben am 24., 27. und 31. Dezember geschlossen.

Hinweis

Am Freitag, 2. Januar 2015, haben die meisten städtischen Dienststellen wegen Betriebsruhe geschlossen. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich, es steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung. Dazu informiert die Landeshauptstadt gesondert.