Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/12/pm_033.php 28.05.2015 22:53:35 Uhr 04.01.2025 19:23:48 Uhr

Pestgefahr: Geflügel in Risikogebieten muss in die Ställe - Noch kein Ausbruchsfall – Geflügelhalter sollten auf Krankheitsanzeichen achten

Wie in den anderen Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde auch in Sachsen in Risikogebieten die Stallpflicht für Geflügel angeordnet, um es vor der klassischen Geflügelpest zu schützen. Für Tiere aus Geflügelhaltungen innerhalb einer Zone von 500 Meter links und rechts der Elbe besteht Stallpflicht. Geflügelhalter sollten verstärkt auf die Sicherheit in ihren Haltungen und auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für die Landeshauptstadt Dresden wird im Amtsblatt 50 bekannt gegeben und ist auf der Homepage www.dresden.de/tierseuchen veröffentlicht.

Infektionen des Menschen mit diesen Geflügelpest-Viren sind bislang nicht bekannt, dennoch ist eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig auszuschließen. Daher sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut betätigte eine Infektion mit dem Erreger der klassischen Geflügelpest bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland erließ eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel, führt weitere Proben durch und intensiviert das Wildvogelmonitoring.

Wie das Virus in die verschiedenen Haltungen gelangte, wird weiterhin untersucht. Hierbei beteiligen sich Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts an der Ursachenforschung in Deutschland. Neben der möglichen Einschleppung durch Personen, Waren, Futter oder Wasser ist auch eine Infektion durch infizierte Wildvögel möglich.

Am 5. November 2014 wurde in einem Putenbestand mit rund 31 000 Tieren im Kreis Vorpommern-Greifswald klassische Geflügelpest festgestellt. Die Niederlande wies den gleichen Erreger der klassischen Geflügelpest am 16. November in einem Betrieb mit rund 150 000 Legehennen in Hekendorp nach. Großbritannien bestätigte am 18. November Geflügelpest in einem Betrieb mit 6000 Zucht-Enten in Nord-Yorkshire. In allen betroffenen Betrieben erfolgte die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere.

Der Erreger der klassischen Geflügelpest besitzt für Geflügel stark krankmachende (hochpathogene) Eigenschaften und löst in empfänglichem Geflügel das Krankheitsbild der Geflügelpest aus. Mit diesem Virus verwandte Erreger der Geflügelpest wurden zuletzt in Südkorea, Japan und im Osten Chinas nachgewiesen. In China sowie Japan waren vereinzelt Hausgeflügelhaltungen betroffen. In Südkorea wurden dagegen seit Januar fortgesetzte Ausbrüche größeren Umfangs in verschiedenen Geflügelhaltungen festgestellt, wobei sowohl Hühner als auch Enten und Gänse erkrankten. Die Infektion verlief mit hoher Sterblichkeit. Auch verschiedene Wildvogelarten wurden in Südkorea im Zuge dieser Ausbrüche mit einer Infektion der klassischen Geflügelpest angetroffen. Wildvögel scheinen aber weniger zu erkranken. Auch Infektionen ohne Krankheitssymptome wurden beschrieben. Dennoch scheiden diese Tiere das Virus aus.