Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/12/pm_017.php 28.05.2015 22:53:06 Uhr 18.09.2024 10:33:12 Uhr

Mietzuschüsse für Bedürftige steigen ab 1. Januar 2015

Bundessozialgericht bestätigt ‚schlüssiges Konzept‘ für Kosten der Unterkunft

Für Dresdner Haushalte, bei denen das Sozialamt oder das Jobcenter Unterkunftskosten übernehmen, steigen zum Beginn des neuen Jahres die Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft. Das gab heute Sozialbürgermeister Martin Seidel bekannt. Mit durchschnittlich rund 12 Prozent fällt die Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen recht deutlich aus. Betroffen sind alle Dresdner Haushalte, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.

Welche Kosten als angemessen anzusehen sind, richtet sich nach den von der Stadt im sogenannten ‚schlüssigen Konzept‘ festgelegten Höchstwerten. Diese wurden von der Stadt nunmehr zum dritten Mal seit dem Jahr 2010 fortgeschrieben. Je nachdem wie viele berechtigte Personen im Haushalt wohnen, werden die Unterkunftskosten bis zu den vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) ermittelten Höchstwerten übernommen: 

Haushalte mit ... Personen

Neue Bruttokaltmiete

in Euro

Zum Vergleich:

bisherige Werte in Euro

1

342,21

304,79

2

434,43

377,61

3

509,32

454,11

4

558,99

522,31

5

628,40

630,51

für jede weitere Person

66,15

66,37


Rund 3 200 der knapp 30 000 Dresdner Bedarfsgemeinschaften werden von den neuen Angemessenheitsgrenzen profitieren. Die Anpassung erfolgt durch Jobcenter und Sozialamt automatisch. Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die zu erwartenden höheren Kosten wurden bereits bei der Haushaltsplanung für das nächste Haushaltsjahr berücksichtigt. In der Haushaltsanmeldung in Höhe von insgesamt 113,5 Mio. Euro pro Jahr sind knapp 2 Mio. Euro für die Anhebung der Mietobergrenzen enthalten. Die neuen Richtwerte gelten parallel zum Mietspiegel für zwei Jahre. Ende 2016 werden sie erneut überprüft. Auch mit den neuen Mietobergrenzen gelten weiterhin die bisherigen Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebenslagen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In solchen Fällen wird es weiterhin Einzelfallentscheidungen geben.

„Dass die Richtwerte steigen, verwundert nicht. Bereits beim neuen Mietspiegel haben wir im Durchschnitt rund 5 Prozent Mietsteigerungen feststellen müssen. Ein Teil der Daten ist auch in die aktuelle Fortschreibung eingeflossen“ kommentiert Seidel die neuen Angemessenheitsrichtwerte. „Genauso wichtig wie die neuen Richtwerte ist mir gleichwohl, dass das Bundessozialgericht unsere Methode zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten als ‚schlüssiges Konzept‘ anerkannt hat. Das ist ein bedeutender Meilenstein“, würdigt der Sozialbürgermeister die Gemeinschaftsarbeit von IWU und Stadtverwaltung.

Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 18. November abschließend festgestellt, dass die Landeshauptstadt Dresden über ein ‚schlüssiges Konzept‘ verfügt. Die Bundesrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung, das in derselben Sache bereits ergangene Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts von 2013. Dieses hatte einem Ein-Personen-Haushalt auf der Grundlage von IWU-Berechnungen angemessene monatliche Unterkunftskosten in Höhe von 294,83 Euro zugesprochen. Diese Werte wurden jetzt bestätigt. Seidel ist zuversichtlich, dass die Entscheidung der Bundesrichter in Kürze auch zu einer Entspannung am Sozialgericht Dresden führt. „Das Bundessozialgericht gibt den Leistungsberechtigten schließlich Rechtssicherheit: Sie können auf die Entscheidungen des Jobcenters und des Sozialamts vertrauen. Seit dem Urteil des Landessozialgerichts beobachten wir einen rasanten Rückgang der Widersprüche und Klagen gegen Angemessenheitsentscheidungen. Die Widersprüche gingen innerhalb eines Jahres um 59 Prozent auf 336 zurück, der Bestand an Klagen sank um 33 Prozent auf 1 327,“ so Seidel weiter.

Weitere Informationen unter: