Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/12/pm_001.php 28.05.2015 22:52:56 Uhr 02.12.2024 04:20:46 Uhr |
Barrierefreie Lieblingsplätze
Fördermittelprogramm schafft Barrieren ab - Anträge bis 12. Januar 2015 stellen
Was macht man, wenn der Film in der oberen Etage gezeigt wird und das Kino keinen Lift hat? Klar, man nimmt die Treppe. Aber das kann nicht jeder. Was, wenn der Ton einer Veranstaltung zu leise ist? Die Lautstärke ist nicht für jeden gleich. Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag auf viele Barrieren. Das kann ein Bordstein sein, an dem die Rampe fehlt, eine unüberwindbare Treppe ohne Lift, keine Hörschleife vor Ort oder die fehlende behindertengerechte Toilette. Dresden hat für 2015 aus dem Förderprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 245 100 Euro erhalten. Gefördert werden kleine Investitionen bis zu 25 000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten. „Ziel ist es, vorhandene Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen, insbesondere in öffentlich zugänglichen Kultur-, Freizeit,- Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, erläutert Bürgermeister Jörn Marx. „Gute Ideen und Projekte sind gefragt. Im vergangenen Jahr erhielten wir deutlich mehr Anträge, als wir fördern konnten. Dies zeigt die Notwendigkeit und die Wirksamkeit dieses Programms. Ich bin dem Freistaat Sachsen dankbar, dass er das Investitionsprogramm 2015 fortführt", so Jörn Marx weiter.
Fördermittelanträge können bis spätestens 12. Januar 2015 eingereicht werden. Das Antragsformular steht unter www.dresden.de/barrierefrei-bauen oder kann per Telefon (03 51) 4 88 36 21 oder E-Mail: stadterneuerung@dresden.de, angefordert werden
Auch Projekte in kommunalen Gebäuden und Einrichtungen werden gefördert. Das gilt insbesondere für Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen, Stadtteilzentren sowie Sportstätten für Freizeit- und Breitensport und Freibäder. Die Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein. Den Antrag kann der Eigentümer oder Betreiber (Mieter oder Pächter) stellen. Als Betreiber muss man die Zustimmung des Eigentümers vorlegen.
Was muss eingereicht werden bis 12. Januar 2015:
Eine kurze eindeutige Beschreibung der Maßnahme zum Abbau welcher Barrieren, Bild/Foto vom derzeitigen Zustand, Kostenschätzung zur geplanten Maßnahme und bei Gesamtkosten über 25 000 Euro eine verbindliche Bestätigung, dass der Restbetrag aus Eigenmitteln finanziert werden kann. Ergänzend zum Antrag bis spätestens 27. Februar 2015: Vorlage von drei Angeboten zur geplanten Maßnahme, Eigentümerbestätigung.
Wo werden die Anträge eingereicht:
- Landeshauptstadt Dresden
- Stadtplanungsamt
- Abt. Stadterneuerung
- Freiberger Straße 39
- 01067 Dresden
- Telefon (03 51) 4 88 36 21
- Fax (03 51) 4 88 38 16
- E-Mail stadterneuerung@dresden.de.
Entscheidung über Förderung
Die Anträge werden geprüft und mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Dresden abgestimmt. Sie wiederum koordiniert die Auswahl der Projekte mit den betroffenen Menschen direkt. Der Titel „Lieblingsplätze für alle" ist Programm. Menschen mit Behinderungen haben hier ein konkretes Mitspracherecht, wo sie welche Mittel zur barrierefreien Nutzung konkret brauchen. Ende Januar 2015 werden die Vorschläge mit höchster Priorität übergeben an den Freistaat Sachsen, um die Fördermittel abzurufen. Träger, deren Maßnahmen gefördert werden, erhalten im Februar 2015 entsprechende Informationen. Das Stadtplanungsamt koordiniert dann die Umsetzung der Maßnahmen.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Sylvia Müller: „Ich begrüße die Weiterführung des Förderprogramms für 2015 sehr. Die Verbesserung der Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Schwerpunkt der UN Behindertenrechtskonvention. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird als anerkanntes Menschenrecht in allen Lebensbereichen umzusetzen sein. Dresden hat sich bereits 2012 auf den Weg gemacht und einen ersten Aktionsplan verabschiedet. Diesen fortzuführen ist Aufgabe bis Ende 2016",
Am 1. Dezember 2014 15 Uhr bis 19 Uhr gibt es anlässlich des diesjährigen Welttages für Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Ein Dach überm Kopf - wie weit ist Dresden auf dem Weg zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention?" eine Diskussion zu den Handlungsfeldern des Aktionsplanes der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ort: Lichthof des Rathauses Dresden, Dr.- Külz- Ring 19.
Neuauflage Behindertenführer
Die vierte aktualisierte Fassung des Stadtführers für Menschen mit Mobilitätsbehinderung ist online. Unter www.dresden.de/Behindertenführer können Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder Hörbehinderung sich zu über 1 000 öffentlichen Gebäuden über die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit vorab informieren. Außerdem gibt der Themenstadtplan Hinweise zu mit dem Rollstuhl nutzbaren Wegen, Bordabsenkungen, Behindertenparkplätzen und öffentlich nutzbaren Behindertentoiletten. Im ersten Quartal des neuen Jahres werden der Stadtführer und der Innenstadtplan auch in gedruckter Form erscheinen.