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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/11/pm_009.php 28.05.2015 22:51:40 Uhr 16.08.2024 05:55:52 Uhr

„Tag der Dresdner Fachschulen“ – Fachkräfte aus Dresden für Dresden

Informationstag der Dresdner Fachschulen am 8. November

 

Die Fachschulen der Stadt Dresden laden am 8. November 2014 von 10 bis 12 Uhr im Gebäude des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) für Elektrotechnik Dresden, Strehlener Platz 2. zum „Tag der Dresdner Fachschulen" ein. Interessierte können sich an diesem Informationstag ein Bild über die Ausbildungsmöglichkeiten an den fünf Fachschulen machen. Es präsentieren sich die Fachschule für Sozialwesen am BSZ für Gesundheit und Sozialwesen „Karl August Lingner", die Fachschule für Technik am BSZ für Bau und Technik, die Fachschule für Technik am BSZ für Technik „Gustav Anton Zeuner", die Fachschule für Wirtschaft am BSZ für Wirtschaft „Prof. Dr. Zeigner" und die gastgebende Fachschule für Technik am BSZ für Elektrotechnik. Das BSZ für Elektrotechnik ist mit der Straßenbahnlinie 11 sowie mit der Buslinie 66 erreichbar.

Die Fachschulen sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Dresdner Bildungslandschaft und ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor für die hier ansässige Industrie, soziale Einrichtungen und Dienstleister. Die sächsische Wirtschaft wird von einem akuten Fachkräftemangel geplagt. Nicht nur deshalb gehören Absolventen von Fachschulen zu den gefragten Spezialisten auf dem Arbeitsmarkt. Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, über einschlägige Berufspraxis und über die Fachschulausbildung. Anfang des Jahres 2012 wurden die Fachschulabschlüsse gemeinsam mit dem Bachelor- und Meisterabschluss auf der Stufe sechs in den Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR/EQR) eingeordnet. Neu ist seit 2013, dass die Absolventen von Fachschulen nun auch in Sachsen über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch einer Fachschule ist der erfolgreiche Abschluss einer für die gewählte Fachrichtung einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung. Außerdem ist eine ebenfalls einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Oder aber die Bewerber verfügen über den erfolgreichen Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand. Dann ist jedoch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren erforderlich.

Ausbildungsangebote: Für das kommende Schuljahr 2015/2016 werden angeboten die Weiterbildungen zur/zum Staatlich geprüften Betriebswirt/-in, zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher/-in, zur/zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/-in und zur/zum Staatlich geprüften Techniker/-in. Die Anzahl der dabei möglichen Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte ist erheblich. Für viele Fachrichtungen kann zwischen der zweijährigen Vollzeit- und der berufsbegleitenden vierjährigen Teilzeitform gewählt werden. Das erste Schuljahr baut fachrichtungsbezogene Grundlagen für das zweite Jahr auf. Im zweiten Schuljahr werden das fachspezifische Wissen und die Handlungskompetenz erweitert. Die Ausbildung beginnt jeweils zum neuen Schuljahr. Die Ferienzeiten stimmen mit denen der allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen überein. In den Ferien findet sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform kein Unterricht statt. Diese Zeit nutzen Fachschüler/-innen im zweiten Ausbildungsjahr oft zur Bearbeitung ihrer Facharbeit. An den staatlichen Fachschulen der Stadt Dresden herrscht Kosten- und Gebührenfreiheit. Lediglich für private Fachliteratur und Arbeitsmittel entstehen Ausgaben. Ausbildungsteilnehmer/-innen haben in Abhängigkeit von ihren finanziellen Verhältnissen Anspruch auf Förderung nach BAföG oder AFBG. Fachschüler/-innen, die sich vor Beginn der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, bewahren sich mit diesem Schritt ihren erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem Fachschulabschluss.