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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/10/pm_083.php 28.05.2015 22:50:58 Uhr 04.01.2025 19:14:40 Uhr

Kutschfahrten in Dresden zukünftig mit Siegel

Dresdner Pferdefuhrwerksbetriebe verpflichten sich zu umfassendem Tierschutz

 

Auf der Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung sollen zukünftig nur noch gewerbliche Kutschfahrten über die Straßen der sächsischen Landeshauptstadt rollen, deren Fuhrwerke entsprechend den „Dresdner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe" arbeiten. So sieht es eine Beschlussvorlage des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes vor, die am Freitag, 17. Oktober 2014 den Gremien des Stadtrates zur Beschlussfassung übergeben wurde.

Laut Veterinäramt bieten aktuell vier Betriebe in Dresden Pferdekutschfahrten durch die historische Innenstadt an. Alle vier sind bereit, die über das Tierschutzgesetz hinausgehenden „Dresdner Leitlinien" als Standard für ihre Fuhrwerke umzusetzen. Mit ihrer Unterschrift unter die gemeinsame Vereinbarung verpflichten sich die Fuhrwerksbetriebe „zum Schutz der zum Fahren eingesetzten Pferde und beförderten Personen ... die Dresdner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe einzuhalten". Das heißt, sie verpflichten sich beispielsweise, die Einsatzzeit der Pferde auf neun Stunden zu begrenzen und auch nur gesunde sowie mindestens drei Jahre alte Tiere als Zugpferde anzuspannen. Weiterhin müssen sie eine Entnahmemöglichkeit für Tränkwasser nachweisen, in einem Fahrtenbuch die Einsätze dokumentieren und dürfen die Fuhrwerke nur führen, wenn ihre Sachkunde mittels anerkanntem Deutschen Fahrabzeichen nachgewiesen ist.

Im Gegenzug sollen die Fuhrwerksbetriebe mit dem Siegel „Fährt nach den Dresdner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe" an ihren Kutschen werben dürfen. „Damit gewinnen alle Beteiligten", ist sich der für den Tierschutz verantwortliche Bürgermeister Martin Seidel sicher. Seidel weiter: „Eine Fahrt mit der Pferdekutsche an den historischen Sehenswürdigkeiten wie Schloss und Frauenkirche vorbei, ist für viele Gäste der Stadt ein besonderer Höhepunkt. Dieser schöne Augenblick soll zukünftig mit dem guten Gedanken für einen wirksamen Tierschutz verbunden sein."

Die Leitlinien gehen auf einen Beschluss des Stadtrates vom 9. September 2012 zurück. Auf Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte der Stadtrat damals die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer Sondernutzung das in Dresden tätige Kutschgewerbe u. a. nach den Gesichtspunkten des Tierschutzes neu zu regeln. Der Beschluss ließ sich in der vom Stadtrat gewollten Form rechtlich allerdings nicht umsetzen, denn bereits jetzt sind alle in der Landeshauptstadt Dresden fahrenden Kutschbetriebe im Besitz der notwendigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis. Diese wird vom Veterinäramt ausgestellt, in dessen Zuständigkeit der Kutschbetrieb seinen Hauptsitz hat. Für weitere Auflagen lassen die Gesetze keinen Raum.

„Wir haben deshalb im direkten Gespräch mit den Fuhrwerksbetrieben nach Alternativen gesucht. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung haben wir einen guten Kompromiss gefunden. Denn nur wirksamer Tierschutz gibt den Fuhrwerken auch ein positives Image", so Seidel.