Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/10/pm_048.php 28.05.2015 22:50:14 Uhr 04.01.2025 19:08:48 Uhr |
Landeshauptstadt Dresden verhängt Haushaltssperre
Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Hartmut Vorjohann, hat mit heutiger Wirkung eine sofortige Haushaltssperre verhängt. Grund ist die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG), mit der die Erhebung einer Kurtaxe in der Landeshauptstadt Dresden als unzulässig erkannt wurde. Mit dem Urteil des OVG ist die Stadt verpflichtet, die bereits gezahlten Kurtaxebeträge zurückzuzahlen. Die damit verbundenen Mindererträge betreffen sowohl den Haushaltsvollzug 2014, als auch mit jährlich 6,9 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 einschließlich Finanzplan bis 2019. Das entspricht einer Gesamtsumme von 41,4 Millionen Euro.
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre noch für das laufende Haushaltsjahr 2014 gemäß § 30 KomHVO-Doppik ist daher unverzüglich notwendig. Gesperrt werden mit sofortiger Wirkung 90 Prozent aller noch verfügbaren Ansätze unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Mittelbindungen im Ergebnishaushalt. Ausgenommen von dieser Sperre sind Soziale Leistungen sowie die aus Gebühren finanzierten Aufwendungen im Bereich Abfallwirtschaft.
Von der Haushaltssperre ausgenommen sind die Investitionsmaßnahmen, insbesondere sämtliche Bauinvestitionen. Alle verfügbaren Ansätze im Finanzhaushalt für den Erwerb des beweglichen Anlagevermögens (u. a. Möbel, Anschaffung PC und Fahrzeuge) werden gesperrt.
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