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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/10/pm_042.php 28.05.2015 22:50:09 Uhr 30.11.2024 01:45:17 Uhr

Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Widerspruch gegen Datenübermittlung ist möglich

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.

Die Meldebehörden werden mit der Neuregelung des § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Rekruten.

Im März 2015 sind somit die Daten von Personen, die 1998 geboren sind, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz dieser widersprochen haben.

Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2016 vollendet. Der Widerspruch der 1998 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen für die im März 2015 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 28. Februar 2015 schriftlich möglich bei:

Landeshauptstadt Dresden

Bürgeramt

Abteilung Bürgerservice

Sachgebiet Meldewesen

Postfach 120020

01001 Dresden.

Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter www.dresden.de/uebermittlungssperre befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren.