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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/10/pm_040.php 28.05.2015 22:50:06 Uhr 02.12.2024 04:22:27 Uhr

Glückwünsche für Jubilare - Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläumsdaten

Die Oberbürgermeisterin möchte im Jahr 2015 allen Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern können.

Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, jedoch spätestens vier Wochen vor dem Ereignis schriftlich bei der

Landeshauptstadt Dresden

Bürgeramt

SG Meldewesen

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

zu melden.

Die Meldung kann ebenfalls in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. in einer Meldestelle in den örtlichen Verwaltungsstellen erfolgen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.

Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubiläen sowie der 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im „Dresdner Amtsblatt".

Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos gemäß § 33 Abs. 2 und 4 Sächsisches Meldegesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. Juli 2006 einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch bleibt dann bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen. Bereits erteilte Widersprüche sind weiter gültig und brauchen nicht erneuert zu werden.