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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/09/pm_107.php 28.05.2015 22:49:24 Uhr 16.08.2024 06:02:52 Uhr

Fachtag zum Thema Gewalt und Opferhilfe – Anmeldung noch bis 30. September möglich

Am Mittwoch, 8. Oktober, findet im Lichthof des Dresdner Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19, ein Fachtag zum Thema Gewalt und Opferhilfe statt. Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Interessenten können sich noch bis zum 30. September per E-Mail unter fachtag@opferhilfe-sachsen.de anmelden. Unter dem Titel „Tatort nur am Sonntagabend – und wer hilft den Opfern im realen Leben?“ lädt die Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah, in Kooperation mit dem Opferhilfe Sachsen e. V. zu der Veranstaltung ein. Sie ist ein weiterer Termin innerhalb des Jahresthemas „Gewalt gegen Menschen kennt (k)eine Grenze?!“.

Zielgruppen sind Personen verschiedenster Dresdner Unterstützungsangebote, die nicht vordergründig mit derselben Gruppe von Ratsuchenden zu tun haben wie die Opferhilfe. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Behörden, der Mobilen Jugendarbeit, der Krankenhaussozialarbeit sowie Soziotherapeutinnen und Sozialtherapeuten. Neben der Vorstellung des Vereins finden im Rahmen des Fachtages kurze, praxisnahe Workshops zu den verschiedenen Facetten der Opferhilfearbeit statt. So wird es Arbeitsgruppen zum Selbstbehauptungstraining für Frauen „WenDO“, der Zeugenbegleitung zum Gericht und zum Thema „Trauma“ geben. Außerdem stellt das Männernetzwerk Dresden e. V. die Arbeit mit Tätern als einen Aspekt des Opferschutzes vor.

Täglich werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene Opfer von Straf- und Gewalttaten. In  Dresden suchten allein bei der Opferhilfe im vergangenen Jahr 401 betroffene Personen Rat. In ganz Sachsen betrug die Beratung der Opferhilfe 1620 Personen. Seit 1996 bietet der Opferhilfe Sachsen e. V. in Dresden Beratung und Begleitung für Opfer und Zeugen von Straftaten und deren Angehörige an. Durch den Fachtag möchte sich der Verein in Dresden noch bekannter machen, damit Betroffenen eine schnelle, adäquate Hilfe angeboten wird. Oftmals passiert es, dass erlittene Straftaten in einem ganz anderen Kontext zur Sprache kommen, z. B. während eines Arztbesuches, im Bürgeramt, wenn Betroffene eine Auskunftssperre möchten, bei der Agentur für Arbeit, wenn Betroffene von Einschränkungen berichten. Genau in diesen erwähnten Situationen bzw. Institutionen und weiteren ist es enorm wichtig, dass sehr aufmerksam und sensibel mit den Informationen umgegangen wird und dass die Betroffenen dann an den Opferhilfe Sachsen e. V. verwiesen werden, um sie mit den für sie notwendigen Schritten begleiten zu können.