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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Dresdner Betreuungsbehörde informiert am 7. Oktober

 

Die Dresdner Betreuungsbehörde lädt alle Interessierten am Dienstag, 7. Oktober, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309, ein. Sie informiert über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Interessierte melden sich bitte telefonisch unter der (03 51) 4 88 94 71 und (03 51) 4 88 94 72 an, weil die Platzkapazität begrenzt ist.

Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit sind Ereignisse, die wir uns nicht herbeiwünschen. Wenn sie aber eintreten und wir können nicht mehr selbst entscheiden, wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln. Der Regelungsumfang kann sehr groß sein, zum Beispiel mit Krankenkassen, Bankinstituten, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und anderen mehr. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern.

Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für einen anderen treffen. Sie hat, sofern es eine Patientenverfügung gibt, dafür zu sorgen, dass der erklärter Wille auch wirklich umgesetzt wird.