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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/09/pm_031.php 28.05.2015 22:48:30 Uhr 19.10.2024 04:59:57 Uhr

Rentenanspruch durch Mütterrente

Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter, die vor 1992 ein Kind geboren haben, statt bisher zwölf nunmehr 24 Monate Kindererziehungszeit, die dem Rentenkonto gutgeschrieben werden.

Um einen Anspruch auf Regelaltersrente zu besitzen, sind mindestens fünf Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs bzw. aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting erforderlich. Das bedeutet, dass für Frauen, die Kinder erzogen haben, aber kaum einer Beschäftigung nachgegangen sind, ab 1. Juli 2014 ein Anspruch auf Regelaltersrente bestehen könnte. In seltenen Fällen kann das auch auf Männer zutreffen.

Betreffende Personen, die bisher noch keinen Rentenanspruch hatten aber das Alter von 65 Jahren bereits erreicht haben oder in Kürze erreichen werden, sollten deshalb umgehend prüfen lassen, ob sie nun durch die Mütterrente anspruchsberechtigt sind.

Sollten Interessierte Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, dann stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes gern zur Verfügung:

  • Sozialamt
  • SG Versicherungsamtsangelegenheiten
  • Lingnerallee 3, Südeingang, Zimmer 6306
  • Telefon (03 51) 4 88 48 41
  • E-Mail: versicherungsamt@dresden.de