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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/09/pm_019.php 28.05.2015 22:48:22 Uhr 16.08.2024 06:03:53 Uhr

Schulanmeldungen Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016

Ihr Kind ist zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 30. Juni 2009 geboren? Dann wird es mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 schulpflichtig. Verpassen Sie nicht, es rechtzeitig zur Schule anzumelden.


Die Schulanmeldungen finden an allen Dresdner Schulen am

  • Donnerstag, 11. September, von 14 bis 18 Uhr, sowie
  • Dienstag, 16. September, von 14 bis 18 Uhr

statt.


Kinder, die nach dem angegebenen Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2015 das 6. Lebensjahr vollenden werden, sind ebenfalls schulpflichtig, wenn sie von den Sorgeberechtigten zur Schule angemeldet werden. In der 33. Kalenderwoche erinnerte das Schulverwaltungsamt die Sorgeberechtigten schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine (Schulanmeldebestätigung).

 

Anmeldepflicht


Die Sorgeberechtigten von Kindern des genannten Geburtszeitraumes sind verpflichtet ihr Kind zur Schule anzumelden. Dies gilt auch, wenn Sie keine Schulanmeldebestätigung vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Zur Vornahme der Schulanmeldung genügt die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten. Da es sich dabei jedoch um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung handelt, ist es erforderlich, dass alle Sorgeberechtigten gemeinsam auf dem der Schulanmeldebestätigung beigefügten Anmeldebogen unterzeichnen und damit ihr Einverständnis zur Anmeldung an der jeweiligen Grundschule bekunden. Sofern Ihnen die alleinige Sorge für Ihr Kind obliegt, haben Sie dies zur Schulanmeldung entsprechend nachzuweisen.

  

Wo findet die Schulanmeldung statt?


Die Anmeldung Ihres Kindes hat immer an einer Schule innerhalb des für Sie zuständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht.

Einen Überblick über die Schulen Ihres Schulbezirkes erhalten Sie im Grundschulfinder des Themenstadtplanes der Landeshauptstadt Dresden unter http://www.dresden.de/verzeichnis-schulen/schulart:gs.

Die Schulbezirke Ortsamt Pieschen 1 und Ortsamt Pieschen 2 wurden mit Stadtratsbeschluss vom 10. Juli 2014 zu einem Gemeinsamen Schulbezirk Ortsamt Pieschen vereint.

 


Was muss zur Schulanmeldung mitgebracht werden?

  • Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • Anmeldebogen
  • Schulanmeldebestätigung (sofern vorhanden)
  • ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes)

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Schule oder im Internet unter http://www.dresden.de/media/pdf/schulen/Uebersicht_Kind_gewuenscht.pdf, ob die Schule wünscht, dass Ihr Kind Sie zur Schulanmeldung begleitet.

 

Schulaufnahme


Die bei der Schulanmeldung ausgefüllte Schulanmeldebestätigung (Schreiben des Schulverwaltungsamtes) ist noch keine Aufnahmebestätigung. Eine solche erhalten Sie erst nach Auswertung der Anmeldung und der Schulaufnahmeuntersuchung von der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule.

 

Hort


Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch den

  • Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden
  • Dr.-Külz-Ring 19
  • Telefon (03 51) 4 88 51 27.

 

Sie haben noch Fragen?


Weitere Informationen stehen im Internet unter