Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/09/pm_012.php 28.05.2015 22:48:17 Uhr 30.11.2024 01:59:23 Uhr |
In Dresden erhalten Studenten eine Umzugsbeihilfe
Städtische Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro stimuliert das Anmeldeverhalten seit 2001
Auch 2015 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen. Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein.
Die Regelung gilt für Studierende an acht Bildungseinrichtungen in Sachsens Landeshauptstadt: Technische Universität Dresden, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik Dresden, Evangelische Hochschule Dresden und Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Dresden.
Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, an insgesamt zwölf Stellen im ganzen Stadtgebiet. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Er liegt jetzt kostenlos im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresdner Rathäuser, Ortsämter und Bürgerbüros und in den örtlichen Verwaltungsstellen aus.
Auch im Internet informiert die Stadt Dresden in Deutsch und in Englisch über die Umzugsbeihilfe für Studenten. Unter www.dresden.de/wegweiser (Anliegen: Umzugsbeihilfe für Studenten) ist der aktuelle Handzettel ebenso abrufbar wie bereits das Formular, mit dem vom 5. Januar bis zum 31. März 2015 die Umzugsbeihilfe persönlich beim Studentenwerk beantragt werden kann. Die Ummeldung der Hauptwohnung 2014 ist mit nachzuweisen. Das bewilligte Geld wird ausschließlich auf ein Inlandskonto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich.
Seit Einführung der Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt rund 56 000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Ebenfalls mehr als 5000-mal wurde die Zahlung 2012 (5071) und 2013 (5106) ausgereicht, was mit den steigenden Studentenzahlen und der Ausweitung des Berechtigtenkreises zusammenhing. Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren. Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, das bis 2019 in Kraft ist, zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.