Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_096.php 28.05.2015 22:47:02 Uhr 02.12.2024 05:04:28 Uhr |
Informationen zur Landtagswahl am 31. August 2014: Briefwahl und Barrierefreies Wählen
Briefwahlantrag
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder verhindert ist, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Wähler an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahllokal am Wahltag wählen, wenn dieses zum eigenen Wahlkreis gehört.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Briefwahl am besten
- schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- im Briefwahlbüro oder
- seit 26. Juli 2014 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen
stellen.
Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beginnt ab 31. Juli 2014.
Die Briefwahlunterlagen bestehen für die Landtagswahl aus
- dem amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einem amtlichen grünen Wahlumschlag, in den der Stimmzettel zu legen ist,
- einem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist (auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.),
- und einem Merkblatt für die Briefwahl.
Anders als bei anderen Wahlen muss der Wahlbrief für die Landtagswahl bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle am Wahltag bereits bis 16 Uhr vorliegen, damit er bei der Auszählung berücksichtigt werden kann.
Damit der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag vor der Wahl, 28. August 2014, über die Deutsche Post AG abgeschickt werden. Der Rückversand der amtlichen Wahlbriefe erfolgt innerhalb der Bundesrepublik kostenfrei über die Deutsche Post AG.
Sofort-Briefwahl
Die Sofort-Briefwahl ist im Briefwahlbüro ab dem 4. August 2014 möglich.
Briefwahlbüro
- Bürgersaal des Stadthauses
- Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden
- 1. Etage, Raum 100
Öffnungszeiten
- vom 4. August bis 29. August 2014,
- Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr,
- Freitag, 29. August 2014, bis 16 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.
Abholung von Briefwahlunterlagen für andere
Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst im Briefwahlbüro abholen, sondern können auch einen anderen damit beauftragen.
Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Die Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten, der die Unterlagen abholen lässt, muss deshalb ins Briefwahlbüro mitgebracht werden.
Barrierefreie Wahllokale
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 360 Wahlbezirke aufgeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben.
Von den 360 Wahllokalen sind zur Landtagswahl 209 barrierefrei zugänglich.
Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen - barrierefreien - Wahllokal ihres Wahlkreises wählen.
Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, im Briefwahlbüro oder ab 26. Juli 2014 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden.
Eine Übersicht über die barrierefrei zugänglichen Wahllokale ist ab Anfang August im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefreies Wählen für Blinde und Sehbehinderte
Hilfsmittel für die Landtagswahl erhalten blinde und sehbehinderte Wähler über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V., Telefon (03 51) 8 09 06 11, E-Mail: info@bsv-sachsen.de, http://www.bsv-sachsen.de/. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung unten links zu finden.
Alternativ dürfen die Wähler eine Hilfsperson, z. B. ein Mitglied des Wahlvorstandes, mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie dabei erlangt, geheim halten.
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