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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_087.php 28.05.2015 22:46:46 Uhr 18.09.2024 10:29:39 Uhr

Informationen zur Landtagswahl am 31. August

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Am 31. August 2014 findet die die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Der Sächsische Landtag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Die Landeshauptstadt Dresden ist hierfür in die sieben Wahlkreise 41 bis 47 (Dresden 1 bis Dresden 7) gegliedert.
Wahlrecht und Wahlberechtigte in Dresden
Wählen kann jeder Deutsche, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten - also seit dem 31. Mai 2014 - im Freistaat Sachsen seine Hauptwohnung hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Hat jemand keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland, genügt der gewöhnliche Aufenthalt in Sachsen.
Die Landeshauptstadt Dresden wird am 27. Juli 2014 ein Verzeichnis aller in Dresden mit Hauptwohnsitz wohnenden Wahlberechtigten anlegen. Bis zum Freitag vor der Wahl wird das Wählerverzeichnis laufend aktualisiert und all diejenigen Personen gestrichen, die ihr Wahlrecht z. B. aufgrund ihres Wegzuges verlieren oder versterben.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Jeder Wahlberechtigte erhält eine schriftliche Wahlbenachrichtigung im A4-Format als Brief.
Bis spätestens 10. August 2014 werden alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt, der Versand beginnt am 31. Juli 2014.
Mit der Wahlbenachrichtigung wird jeder Wahlberechtigte darüber informiert, in welchem Wahllokal er am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokals auch ab Anfang August im Internet abrufen. Dazu wird im Themenstadtplan ein Wahllokalfinder eingerichtet, erreichbar über die Internetseite www.dresden.de/wahlen.
Wer bis zum 10. August 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon 4 88 11 20 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann er sicher sein, dass er sein Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Jeder Wahlberechtigte kann Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um dort die zu seiner Person gespeicherten Daten zu überprüfen. Die Daten anderer Personen kann nur einsehen, wer Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 11. bis 15. August 2014 im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15,
1. Etage, Raum 100, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden.

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