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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_083.php 28.05.2015 22:46:43 Uhr 18.09.2024 10:17:13 Uhr

Landesjugendamt lehnt erweiterte Betriebserlaubnis für Hort der 68. Grundschule ab

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden richtet Hortbetreuung für die drei 1. Klassen an der Kita „Abenteuerland" am Heinz-Lohmar-Weg 2 ein


Mit Bescheid des Landesjugendamtes vom 21. Juli 2014 ist es vorerst amtlich: Der Hort der 68. Grundschule kann zum neuen Schuljahr 2014/15 lediglich einen Teil der Kinder im Schulgebäude an der Heiligenbornstraße 15 sowie der Außenstelle am Heydenreichweg 4 betreuen. In dem der Stadt Dresden heute (22. Juli 2014) zugegangenen Bescheid lehnt das Landesjugendamt eine Erweiterung der bereits bestehenden Ausnahmegenehmigung von 289 auf 327 Plätze ab. So viele Plätze wären notwendig gewesen, um die an der 68. Schule angemeldeten Kinder in diesem Schuljahr auch im Hort betreuen zu können.
Dazu sagt Sozialbürgermeister Martin Seidel: „Ich bedaure diese Entscheidung. Es ist den Eltern nur schwer zu vermitteln, dass die am Vormittag in der Schule unterrichteten Kinder am Nachmittag keinen Platz mehr im Schulgebäude finden. Leider ließ sich auch an meinem Tisch kein Kompromiss mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Landesjugendamt erzielen. Der bereits in Planung befindliche Anbau an die 68. Grundschule sollte jetzt erst recht so schnell als möglich realisiert werden."
In der Zwischenzeit muss ein Teil der Kinder in der Kindertageseinrichtung „Abenteuerland" am Heinz-Lohmar-Weg 2 betreut werden. Um bestehende Freundschaften zwischen den Kindern nicht auseinander zu reißen, werden höchstwahrscheinlich die drei ersten Klassen komplett an die Kita wechseln. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen bereitet dafür derzeit die Organisation eines Bus-Shuttles vor. Die betroffenen Eltern werden gesondert informiert. Es wird mit jährlichen Mehraufwendungen für den Shuttlebus-Betrieb von rund 170 000 Euro gerechnet. Parallel prüft die Landeshauptstadt Dresden ihre rechtlichen Möglichkeiten, um gegen den Bescheid vorzugehen.
Die Auslagerung eines Teils der Hortbetreuung an die Kita „Abenteuerland" ist bis längstens August 2017 notwendig. Ab dann soll der Anbau an der 68. Grundschule zur Verfügung stehen, der die Betreuung aller Mädchen und Jungen der Schulkapazität sicherstellt.