Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_077.php 28.05.2015 22:46:39 Uhr 02.12.2024 04:23:43 Uhr

Dresdner Veterinäramt warnt Imker vor Amerikanischer Faulbrut

Nachdem in Bienenbeständen der Nachbarlandkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden sind, warnt nunmehr auch das Veterinäramt der Landeshauptstadt Dresden vor der gefährlichen Krankheit. „Die Bienenseuche befällt die Bienenbrut. Ihre Körperstruktur wird vollständig aufgelöst. Nur eine braune fadenziehende Masse bleibt zurück. Nach und nach wird so ein ganzes Bienenvolk ausgelöscht. Für Menschen ist der Erreger allerdings ungefährlich", so der Abteilungsleiter Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung beim Dresdner Veterinäramt, Lutz Meißner.

Zuletzt war die hoch ansteckende Erkrankung im Jahr 2011 in zwei Bienenständen in Dresden-Strehlen aufgetreten. Durch Einrichtung eines Sperrbezirkes konnte deren weitere Ausbreitung damals verhindert werden. Über zwei Jahre lang durften Dresdner Imker im Sperrgebiet ihre Bienenstände nicht vom Standort entfernen bzw. andere Imker mussten den Sperrbezirk meiden. Auch die Weiterverarbeitung von Waben, Wachs und Honig war nur eingeschränkt möglich. Lutz Meißner: „Im Sinne aller verantwortungsvollen Imker wollen wir das Möglichste tun, um einer ähnlichen Situation vorzubeugen."

Aus diesem Grund mahnt das Veterinäramt alle Dresdner Bienenhalter eindringlich, die fachlichen Regeln für die Haltung von Bienen akribisch einzuhalten. Nur so können die Bienenbestände wirkungsvoll vor einer Infektion mit dem bakteriellen Erreger geschützt werden. Danach soll nie fremder Honig oder Pollen an die Bienen verfüttert werden. Diese Produkte könnten den Erreger der Amerikanischen Faulbrut enthalten. Auch dürfen Bienenvölker nicht hungern, da sie ansonsten ausschwärmen und andere, eventuell mit Sporen der Amerikanischen Faulbrut verseuchte Völker, ausräubern.

Falls Imker eine auffällige Brut in ihren Beständen feststellen, ist unbedingt und so schnell wie möglich ein Bienensachverständiger bzw. der Amtstierarzt hinzuziehen. Darüber hinaus ist jeder Halter von Bienen verpflichtet, die Bienenhaltung vor Beginn der Tätigkeit mit dem genauen Ort der Bienenhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die Registrierung ist kostenlos. Eine weitere Meldepflicht besteht gegenüber der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Unter http://www.dresden.de/ steht ein neues Merkblatt mit wertvollen Hinweisen für (Jung-) Imker bereit.
Für Fragen rund um das Thema steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt den Dresdner Bienenhaltern gern zur Verfügung: PF 120020, 01001 Dresden, Telefon (03 51) 4 08 05 11 oder E-Mail: veterinaeramt@dresden.de