Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_071.php 28.05.2015 22:46:35 Uhr 16.08.2024 06:04:47 Uhr

Stadt sucht noch 450 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer für Landtagswahl

Meldungen sind ab sofort möglich

 

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum sechsten Sächsischen Landtag am 31. August werden 360 Wahlvorstände in den Wohngebieten sowie 108 Briefwahlvorstände im Rathaus sorgen. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Wahlhandlung und stellen das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sucht die Landeshauptstadt Dresden noch etwa 450 ehrenamtliche Wahlhelfer.

Interessierte sollten sich bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer telefonisch unter (03 51) 4 88 11 18 melden, online unter www.dresden.de/wahlhelfer eine Bereitschaftserklärung ausfüllen, sich per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de wenden oder sich persönlich zu den Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Montag Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 13 bis 16 Uhr,
  • Dienstag zusätzlich bis 18 Uhr

in der Theaterstraße 11-15 im Zimmer 504/506 anmelden.

Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, gewünschter Einsatzort und Funktion im Wahlvorstand sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Diese sind zu senden an:

  • Landeshauptstadt Dresden
  • Bürgeramt
  • AG Wahlhelfer
  • Postfach 12 00 20
  • 01001 Dresden

Die Berufungsschreiben, welche alle Einzelheiten zum Einsatz festlegen, werden ca. drei bis vier Wochen vor der Wahl versandt.

Personen, die in dieser Zeit kein Schreiben erhalten, müssen damit rechnen, dass der Einsatz noch bis zum Freitag vor der Wahl (29. August) nach vorheriger Rücksprache festgelegt werden kann. Über zwischenzeitliche Veränderungen zu den Angaben in der Bereitschaftserklärung sollte die Arbeitsgruppe Wahlhelfer umgehend informiert werden, ebenso bei Verhinderung am Wahltag.

Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, das heißt am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Um 7.30 Uhr treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal. Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Allerdings müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren, so dass sich der Einsatz nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen, dabei sollte der Wahlvorstand vollzählig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 15.30 Uhr im Rathaus. Nach der Ergebnismitteilung ist die Arbeit der Wahlvorstände beendet.

Zudem werden für kurzfristige Ausfälle am Wahltag Wahlhelfer für die Wahlhelferreserve gesucht. Diese halten sich am Wahltag in telefonischer Bereitschaft oder finden sich im Rathaus ein und werden bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache eingesetzt.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Wahlhelfer Erfrischungsgelder entsprechend ihrer Funktion:

 Funktion allgemeiner Wahlvorstand   Briefwahlvorstand
 Vorsteher  50 Euro  35 Euro
 Stellvertreter  40 Euro  30 Euro
 Beisitzer  30 Euro  20 Euro

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden