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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_050.php 28.05.2015 22:47:01 Uhr 17.07.2024 08:45:45 Uhr

Neuregelung zur Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst ab 1. August 2014

Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik in der Innenstadt notwendig

Oberbürgermeisterin Helma Orosz legt eine Übergangsregelung zur Ausübung von Straßenmusik noch vor Entscheidung des Stadtrates fest. Demnach ist für die Ausübung von Straßenmusik und Straßenkunst in der Innenstadt der Landeshauptstadt ab 1. August 2014 eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Grundlage ist die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Diese Regelung gilt bis zu einer Positionierung des neuen Stadtrates. Die Innenstadt der Landeshauptstadt Dresden wird begrenzt durch: den Albertplatz, die Bautzner Straße, die Weintraubenstraße, das Carusufer, die Albertbrücke, den Sachsenplatz, die Güntzstraße, den Straßburger Platz, die Lennéstraße, die Gellertstraße, die Wiener Straße einschließlich Wiener Platz, die Ammonstraße, die Könneritzstraße, die Marienbrücke, die Antonstraße, einschließlich Schlesischer Platz (siehe Anlage 2 zur Sondernutzungssatzung). Die Neuregelung wird begleitend evaluiert und im Anschluss überprüft. In diesen Prozess werden Straßenmusiker und -künstler einbezogen.

Immer mehr Straßenmusiker und Straßenkünstler nutzen die Dresdner Innenstadt für Auftritte im öffentlichen Straßenraum. Mehr als einhundert Beschwerden von Anliegern, Ladeninhabern und sonstigen Gewerbetreibenden wegen lautem und sich wiederholendem Musizieren liegen vor und fast täglich gehen weitere ein. Deswegen ist ein sofortiger Interessenausgleich unabdingbar und ein weiteres Abwarten nicht gerechtfertigt. Aus Sicht der Verwaltung ist es dringend geboten, in der Innenstadt die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes auch für Straßenmusik und Straßenkunst zu ordnen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Nach gründlicher Überlegung und Abwägung aller Belange geht die Verwaltung davon aus, dass das neue Verwaltungsverfahren eine sinnvolle Lösung ist. Es werden alle Interessen berücksichtigt, der Verwaltungsaufwand in Grenzen gehalten und die Straßenmusiker/Straßenkünstler nicht unangemessen belastet.

Beantragung und Regelungen

Die Beantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226. Erlaubnisse werden für den laufenden Kalendertag innerhalb der Sprechzeiten erteilt. Jede Musikerin/jeder Musiker, jede Künstlerin/jeder Künstler, jede Musikgruppe/Künstlergruppe kann wöchentlich nur zweimal berücksichtigt werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage des Bundes und des Freistaates Sachsen sind Ruhetage. Während des Stadtfestes, dem Dixieland-Festival (abhängig vom Programm) und in der Weihnachtszeit werden keine Erlaubnisse erteilt. Weitere Details enthält das dafür gefertigte Informationsblatt, welches am 14. Juli im Amtsblatt veröffentlicht wird. Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird während der üblichen Kontrollgänge das Informationsblatt verteilen. Es ist außerdem vorgesehen, dieses zeitnah in weitere Sprachen (Englisch, Russisch, Tschechisch, Polnisch, Rumänisch) zu übersetzen. Das Informationsblatt steht unter www.dresden.de/strassenmusik, wo auch über die zukünftige Verfahrensweise, das Verfahren der Antragstellung und der Erlaubniserteilung informiert wird. Außerdem sind dort die notwendigen Antragsformulare und die Lagepläne mit den Standorten für die Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst zu finden. Das Informationsblatt, die Lagepläne und Antragsformulare gibt es darüber hinaus im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9 sowie im Ordnungsamt und im Ortsamt Altstadt/Bürgerbüro, Theaterstraße 11 - 15. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik/Straßenkunst beträgt fünf Euro je Antrag. Eine Benutzungsgebühr wird erhoben, wenn CDs/DVDs verkauft werden. Diese beträgt 2,20 Euro je Quadratmeter und Tag.

Sprechzeiten zur Entgegennahme der Sondernutzungsanträge:

Montag: 8 bis 12 Uhr

Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Für Mittwoch und Sonnabend werden die Erlaubnisse am vorherigen Werktag erteilt.

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