Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_020.php 28.05.2015 22:46:00 Uhr 04.01.2025 19:31:46 Uhr |
Abkühlung bei sommerlichen Temperaturen
Nicht alle Flüsse, Seen und Bäche in Dresden sind zum Baden geeignet
In den nächsten Tagen erreichen die Temperaturen wieder hochsommerliche Werte und viele Dresdnerinnen und Dresdner suchen Abkühlung am und im Wasser. Die Wasserqualität in Dresdens Flüssen, Bächen und Seen hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dazu führten vor allem die großen Anstrengungen in der Aufbereitung von Abwasser. Trotzdem lässt sich nicht pauschal sagen, in welchen Gewässern das Baden unbedenklich ist.
„Auch ein gesunder Fluss kann unerwünschte Reaktionen des menschlichen Organismus verursachen. So ist das auch in anderen Ökosystemen: Wer durch eine naturbelassene Wildwiese wandert, kann zum Beispiel Brennnesseln berühren, was schmerzhaft ist und unter Umständen Entzündungen auslöst", erläutert Eva-Maria Wiesner vom Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden.
Das Umweltamt und das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden beantworten die wichtigsten Fragen zum Baden in Flüssen und Seen in Dresden:
Welche Flüsse und Seen in Dresden sind aus gesundheitlicher Sicht zum Baden geeignet?
In der Stadt Dresden stehen der Bevölkerung sechs Gewässer zum Baden zur Verfügung. Das sind:
- Speicherbecken Niederwartha
- Strandbad Wostra
- Naturbad Mockritz
- Waldbad Langebrück
- Marienbad Weißig
- Waldbad Weixdorf
Darüber hinaus betreibt die Dresdner Bäder GmbH fünf weitere Freibäder in Dresden. Weitere Informationen stehen unter http://dresdner-baeder.de/freibaeder/.
Diese können aus gesundheitlicher Sicht uneingeschränkt genutzt werden. Durch regelmäßige Probenentnahmen und Kontrollen prüft das Gesundheitsamt die Wasserqualität. Sie entspricht dem europäischen Badegewässerstandard. Alle anderen Flüsse, Seen und Bäche in Dresden sind nicht als Badegewässer ausgewiesen und werden aus diesem Grund nicht vom Gesundheitsamt geprüft.
Welche gesundheitlichen Risiken können bestehen?
Gesundheitliche Risiken bestehen vor allem in möglichen Keimbelastungen. Besonders gefährdet können Kleinkinder und ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem sein.
Alle Gewässer durchfließen in Dresden ein vom Menschen intensiv genutztes Gebiet. Hier sind Einflüsse aus Landwirtschaft, Einleitungen aus Kleinkläranlagen sowie durch Straßenentwässerung oder Mischwasserabschläge aus Kanalnetzen nicht ungewöhnlich.
Bei sehr starken Regenfällen nach einem Sommergewitter springen Überläufe im Kanalnetz an, um eine Überlastung der Kanalisation zu verhindern. Die Flüsse nehmen dann in einem gewissen Maß auch häusliche Abwässer auf. Das Gewässernetz ist insgesamt etwa 420 Kilometer lang.
Wie ist der Zustand der Gewässer in Dresden aus ökologischer Sicht?
Insgesamt betrachtet ist die Wasserqualität in Dresdens Gewässern gut. In den letzten Jahren finden sich immer häufiger Gewässerorganismen, die eine gute Wasserqualität anzeigen.
Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden überprüft dies laufend an zahlreichen Messstellen. Die Proben werden nach physikalischen, chemischen und biologischen Parametern untersucht. Auch die Gewässerstruktur fließt in die Bewertung ein. Flüsse und Bäche sollen möglichst naturnah erhalten werden sowie Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten. Gleichzeitig müssen sie wasserwirtschaftlichen Ansprüchen genügen. Dazu zählen zum Beispiel das Abführen von Wasser bei hohem Niederschlag oder dessen Rückhaltung bei Trockenheit.
Weitere Informationen zur Wasserqualität in Dresden:
http://www.dresden.de/de/08/03/055/c_010.php
Wie ist die rechtliche Lage? Ist das Baden in Flüssen und Seen in Dresden erlaubt? Wer trägt die Risiken bei Gesundheitsschäden?
Aus rechtlicher Sicht ist das Baden in natürlichen Flüssen und Seen erlaubt, solange es Wasser und Ufer sowie Pflanzen- und Tierwelt nicht beeinträchtigt. Der juristische Fachbegriff für eine solche „erlaubnisfreie Benutzung" ist „Gemeingebrauch".
Von diesem Recht kann man auch Gebrauch machen, wenn das Gewässer nicht als Badegewässer ausgewiesen ist. Allerdings erfolgt das Baden dann auf eigene Verantwortung und man ist selbst für mögliche gesundheitliche Folgen verantwortlich.
Der Gemeingebrauch besteht per Gesetz nur an natürlichen Gewässern. Kiesseen dagegen sind künstlich entstanden und der Gemeingebrauch per Gesetz nicht zugelassen. Hier ist das Baden verboten.
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