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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/07/pm_005.php 28.05.2015 22:45:51 Uhr 02.12.2024 04:23:01 Uhr

Stadt nimmt Anträge auf ambulanten Handel im Jahr 2015 entgegen

Ab 4. August 2014 nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im nächsten Jahr an. Die Sondernutzungsanträge können per Post geschickt werden oder im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226, abgegeben werden. Dort und auch im Internet unter www.dresden.de gibt es die Antragsformulare. Mit dem Antragsformular werden im Straßen- und Tiefbauamt für den Stadtkern Lagepläne ausgegeben, in denen die zulässigen Standorte für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Außerdem ist ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert werden.

Alle bis zum 8. August 2014 eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel gelten als gleichberechtigt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch unter Telefon (03 51) 4 88 17 84 oder (03 51) 4 88 17 81.

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