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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/06/pm_016.php 28.05.2015 22:44:31 Uhr 17.07.2024 08:45:39 Uhr

Public Viewing zur Fußball-WM 2014 muss nach 22 Uhr genehmigt sein

Wer zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 nach 22 Uhr ein Public Viewing in Dresden veranstalten möchte, benötigt dafür eine Genehmigung des Umweltamtes. Damit ist es trotz später Anstoßzeiten möglich, Spiele auf Großleinwänden, in Biergärten oder auf Festplätzen zu verfolgen. Gleichzeitig soll die Lärmbelastung für Anwohner begrenzt bleiben.
Anträge für die Genehmigung von Public Viewing nach 22 Uhr zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 nimmt ab sofort die Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde, Sachgebiet Lärm, Veranstaltungen, Audit, unter der Rufnummer (03 51) 4 88 62 42 oder per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de entgegen. Die Anträge sind formlos zu stellen. Sie sollten Umfang und Anzahl der Veranstaltungen und die konkreten örtlichen Verhältnisse möglichst genau beschreiben. Dazu zählen zum Beispiel Abstände von öffentlichen Fernsehdarbietungen zur Wohnbebauung sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung.
„Je nach Bebauung, Wohndichte und Größe des Public Viewing ist die Lärmbelastung unterschiedlich hoch. Um den individuellen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, wollen wir uns deshalb mit jedem Veranstalter einzeln abstimmen, dann abwägen und entscheiden", sagt Arne Rehse, Abteilungsleiter der Immissionsschutz- und Abfallbehörde.
Bei der Entscheidung wird in jedem Einzelfall das Interesse an einer öffentlichen Fernsehübertragung gegen die Lärmbelastung der betroffenen Anwohner abgewogen.
Grundlage der Regelung der Stadt Dresden ist eine Verordnung der Bundesregierung, die „Public Viewing"-Verordnung. Weitere Informationen zur "Public Viewing"-Verordnung stehen im Internet unter www.bmub.bund.de/P3026/.
Die „Public Viewing"-Verordnung und die daraus abgeleiteten Regelungen für Dresden gelten nicht für private Fernsehübertragungen der Fußball-WM. Wer die Spiele im eigenen Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon verfolgt, sollte darauf achten, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Hier gelten weiterhin die üblichen Ruhezeiten, von denen auch keine Ausnahme beantragt werden kann (vgl. §§ 3ff der Polizeiverordnung der Stadt Dresden).

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