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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/05/pm_092.php 28.05.2015 22:43:59 Uhr 02.12.2024 05:14:28 Uhr

Betriebsruhe am Brückentag, 30. Mai

Am Freitag, 30. Mai, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes,
  • Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
  • Brand- und Katastrophenschutzamt,
  • Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, wie zum Beispiel Museen und Theater,
  • Städtische Bibliotheken,
  • Sachgebiet Infektionsschutz/Medizinalaufsicht und SG Umwelt- und Wasserhygiene des Gesundheitsamtes,
  • Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes,
  • Sachgebiet Öffentliche Beleuchtung des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen,
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes sowie die Abteilung Grundsatz, Statistik und Wahlen.

 

Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird trotz der Betriebsruhe sichergestellt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die durch diese Organisationseinheiten angebotenen Dienstleistungen während der Sprechzeiten in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung des Eigenbetriebes Sportstätten, Freiberger Straße 31, bleibt ebenfalls an den genannten Brückentagen geschlossen. Die Sportobjekte sind davon nicht betroffen.

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