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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/05/pm_054.php 28.05.2015 22:43:30 Uhr 16.08.2024 05:55:20 Uhr

Ausländerbeirat wählen

Gremium vertritt ausländische Einwohnerinnen und Einwohner

 

Der Ausländerbeirat ist die politische Interessenvertretung aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in einer Gemeinde. Er wird am Sonntag, 25. Mai 2014 für Dresden gewählt. Die demokratische Wahl ermöglicht die Selbstvertretung von Migranten und Migrantinnen, damit die tatsächlichen Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler Berücksichtigung finden können. Die Anbindung an die Gemeinde als kommunales Gremium und die gesetzlich zustehenden Befugnisse des Ausländerbeirates tragen dazu bei, dass die Interessen der nichtdeutschen Bevölkerung auch Gehör finden.

Wählen kann jeder Ausländer und jede Ausländerin. Wer sowohl eine deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit hat, ist nicht wahlberechtigt. Die Wähler müssen am Wahltag volljährig, mindestens drei Monate mit Hauptwohnung in Dresden gemeldet sein und sich rechtmäßig, auch mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten. Gewählt werden die Kandidatinnen und Kandidaten für den Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden. Wer sich zur Wahl gestellt hat, steht im Internet unter www.dresden.de/wahlen, Rubrik Ausländerbeiratswahl.

Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits zugestellt worden. Wer keine Wahlberechtigung erhalten hat, meldet sich im Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 11/13, Raum I/100, barrierefreier Zugang über Theaterstraße 13 oder telefonisch beim Welcome-Center unter (03 51) 4 88 11 33.

Am Sonntag, 25. Mai 2014 kann der Ausländerbeirat hier gewählt werden: Wahlbezirk Nord: 103. Grundschule, Hohnsteiner Straße 8. Wahlbezirk West: Berufliches Schulzentrum für Gastgewerbe, Ehrlichstraße 1. Wahlbezirk Süd: J.-A.-Hülße-Gymnasium , Hülßestraße 16. Wahlbezirk Ost: Berufliches Schulzentrum für Technik, Güntzstraße 3-5. Alle Wahllokale sind barrierefrei.

Wer vorher wählen möchte, wählt per Briefwahl. Dazu muss ein Wahlschein beantragt werden. Das geht schriftlich per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht bis 23. Mai 2014, 18 Uhr oder direkt im Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 11/13, Raum I/100. Eine Sofortwahl ist im Briefwahlbüro möglich. Öffnungszeiten: bis 23. Mai 2014, jeweils Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr.

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