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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/05/pm_008.php 28.05.2015 22:42:56 Uhr 16.08.2024 05:28:18 Uhr

Antragsfrist für Hochwasserspenden 2013 läuft Ende Mai aus

Noch bis zum 30. Mai 2014 können Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dresden, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers 2013 Schäden an privaten Eigentum erlitten haben und diese Schäden nicht durch eine Förderung der Sächsischen AufbauBank, andere Zuwendungsgeber, Versicherungen oder durch Eigenmittel ersetzt bekommen einen Antrag auf Gewährung einer Spende stellen.

Die entsprechenden Antragsformulare liegen in den zuständigen Ortsämtern Blasewitz/Loschwitz, Leuben/Prohlis und in der Ortschaft Cossebaude aus und werden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de veröffentlicht.

Die ausgefüllten Anträge müssen mit den dafür erforderlichen Unterlagen bis zum 30. Mai 2014 bei den genannten Ortsämtern eingereicht werden. Entsprechend der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen werden die eingegangenen Anträge geprüft und dem Stadtrat im Rahmen des verfügbaren Spendenaufkommens in Höhe von rund 200 000 EUR zur Entscheidung vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Spendenaufkommen der Landeshauptstadt Dresden besteht nicht.

 

Den Spendenantrag finden Sie hier:

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