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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_108.php 28.05.2015 22:42:42 Uhr 02.12.2024 05:05:53 Uhr

Noch 1000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer werden gesucht

Briefwahl- und Wahlvorstände müssen am 25. Mai und 31. August besetzt werden

 

360 Wahlvorstände sowie 108 Briefwahlvorstände sorgen zur Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen und im Rathaus. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Wahlhandlung und stellen das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und bis zu sieben Beisitzer.

Oberbürgermeister Helma Orosz bittet die Dresdnerinnen und Dresdner, sich aktiv an der Europa- und Kommunalwahl als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu beteiligen: „Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen suchen wir noch rund 1000 Ehrenamtliche. Egal, ob als Vorsitzende, Stellvertreter, als Beisitzer in einem Wahllokal oder im Rathaus in einem Briefwahlbüro - nur durch Ihre Hilfe ist es möglich, zeitnah und präzise die Wahlergebnisse zu ermitteln. Jede helfende Hand wird gebraucht - für unsere Demokratie!"

Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Das heißt, sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten in Dresden mit Hauptwohnsitz gemeldet und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dabei muss der Vorstand vollzählig anwesend sein.

Die Briefwahlvorstände bereiten ab 14.30 Uhr im Rathaus die Stimmenauszählung vor und beginnen um 18 Uhr mit der Stimmenauszählung. Zuerst ermitteln sie das Ergebnis der Europawahl. Im Anschluss zählen die Wahlhelfer die Stimmen für die Stadtratswahl und, zusätzlich in den Ortschaften, die Stimmen der Ortschaftsratswahl aus.

In der Regel werden Wahlhelfer bei ihrem ersten Einsatz als Beisitzer berufen, um den Ablauf im Wahllokal kennenzulernen. Sobald sie Erfahrungen gesammelt haben, steht auch der Einsatz als Stellvertreter und Vorsitzender zur Auswahl.

Wahlhelfer erhalten für diese verbundene Wahl je nach Einsatz und Funktion ein Erfrischungsgeld von 30 bis 60 Euro. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten Informationen in einer etwa zweistündigen Schulung, die im Vorfeld stattfindet.

Interessierte können sich montags bis freitags 9 bis 12 Uhr, montags, mittwochs und donnerstags 13 bis 16 Uhr sowie dienstags 13 bis 18 Uhr, bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 11, Zimmer 504/506, melden.

Vorzugsweise sollte die Bereitschaftserklärung unter www.dresden.de/wahlhelfer online ausgefüllt werden. Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung müssen folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail. Die Postanschrift hierfür lautet: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, AG Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Weitere Möglichkeiten zur Meldung sind die E-Mail-Adresse: wahlhelfer@dresden.de, Telefon (03 51) 4 88 11 18 oder Telefax: (03 51) 4 88 58 83. Spezielle Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

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