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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_081.php 28.05.2015 22:42:13 Uhr 18.09.2024 10:28:48 Uhr

Wichtige Informationen in Vorbereitung auf die Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Am 25. Mai 2014 finden die Kommunalwahlen, bei der neben dem Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden auch die Ortschaftsräte gewählt werden, statt. Außerdem werden am selben Tag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Stadtrat, Ortschaftsräte sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Wahlberechtigung zur Kommunalwahl
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist jeder Deutsche und auch jeder andere Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Dresden - für die Ortschaftsratswahlen in der Ortschaft - wohnt und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigung zur Europawahl
Wahlberechtigt zur Europawahl ist neben jedem Deutschen auch jeder Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Zum Stichtag 20. April 2014 sind 439 158 Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
In Dresden können alle Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen sind, wählen. Das sind zum einen die deutschen Wähler mit Hauptwohnsitz in Dresden, aber auch diejenigen ausländischen EU-Bürger, die sich bei den Europawahlen 1999, 2004 oder 2009 in Deutschland registriert haben und nun in Dresden mit Hauptwohnsitz wohnen.
Wer erstmals als EU-Bürger in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte und mit Hauptwohnsitz in Dresden wohnt, muss einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Der Antrag kann noch bis zum Sonntag, 4. Mai 2014, schriftlich an das Wahlamt, AG Wählerverzeichnis, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden gerichtet werden.
Die betroffenen EU-Bürger wurden bereits Ende März schriftlich hierüber informiert. Das Antragsformular ist auch im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.d/e abrufbar und in allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden erhältlich.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Jeder Wahlberechtigte erhält eine schriftliche Wahlbenachrichtigung im A4-Format als Brief. Für die Kommunal- und Europawahlen wird ein gemeinsamer Brief verschickt.
Bis spätestens 4. Mai 2014 werden alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt, der Versand beginnt am 25. April 2014.
Mit der Wahlbenachrichtigung wird jeder Wahlberechtigte darüber informiert, für welche der Wahlen das Wahlrecht besteht und in welchem Wahllokal er am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokals auch ab dem 5. Mai 2014 im Internet abrufen. Dazu wird im Themenstadtplan ein Wahllokalfinder eingerichtet, erreichbar über die Internetseite www.dresden.de/wahlen.
Wer bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Bürgertelefon 4 88 11 20 oder nimmt Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur so kann er sicher sein, dass er sein Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Jeder Wahlberechtigte kann Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um dort die zu seiner Person gespeicherten Daten zu überprüfen und ggf. die Berichtigung beantragen. Die Daten anderer Personen kann nur einsehen, wer Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 5. Mai bis 9. Mai 2014, 18 Uhr, im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-13, 1. Etage, Raum 100, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch eingelegt bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden.

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