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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_078.php 28.05.2015 22:42:11 Uhr 18.09.2024 10:33:24 Uhr

Ehemaliges Hotel soll dauerhaft Übergangswohnheim werden

Seit November 2013 nutzt das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden ein ehemaliges Hotel in Dresden-Mickten als Übergangswohnheim für neu ankommende Flüchtlinge. Es bietet bis zu 60 Männern, Frauen und Kindern Obdach, bis die Behörden über ihre Asylanträge entschieden haben. Nach der Zuweisungsprognose des Landes Sachsen soll Dresden in diesem Jahr 1041 Asylbewerber neu aufnehmen. Die Landeshauptstadt will deshalb das ehemalige Hotel im Dresdner Norden dauerhaft für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nutzen. Mit einer Vorlage schlägt sie dem Stadtrat deshalb die öffentliche Widmung des Objektes als Übergangswohnheim mit einer Gesamtkapazität von 60 Plätzen vor. Die Beteiligung der städtischen Gremien startet am 3. Juni mit der Behandlung der Vorlage im Ortsbeirat Pieschen. Mit einer Entscheidung des Stadtrates wird noch vor der Sommerpause gerechnet.

Für Sozialbürgermeister Martin Seidel ist die Unterbringung von Asylsuchenden ein sehr wichtiges Thema: „Nicht alle Asylbewerber können wir sofort dezentral in Wohnungen unterbringen. In einer Vielzahl von Fällen ist es besser, wenn sich die Menschen zunächst im geschützten Raum eines Wohnheimes in die für sie fremde Kultur einleben können. Dem Anliegen tragen wir mit diesem kleinen Wohnheim Rechnung. Fernen ist unser Anliegen, dass sich die Asylsuchenden nicht sich selbst überlassen bleiben. Es soll im Heim rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der den neu ankommenden Flüchtlingen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen hilft."

Das Haus verfügt über acht abgeschlossene Wohneinheiten für Familien und neun Zweibettzimmer für Einzelpersonen mit separaten Sanitär- und Küchenräumen. Zusätzlich wurden Gemeinschaftsräume und Räume zur sozialen Betreuung eingerichtet.

Sobald die Widmung durch den Stadtrat vollzogen ist, wird das Sozialamt die Betreibung des Wohnheimes öffentlich ausschreiben.

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