Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_063.php 28.05.2015 22:42:20 Uhr 30.11.2024 01:42:27 Uhr |
Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung durch das Umweltamt
Im April begannen die Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den diesjährigen Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicher zu stellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.
Folgende Gewässer werden in diesem Jahr von Juli bis Oktober zwischen 9 Uhr und 14 Uhr begangen:
Prohliser Landgraben Dohnaer Straße bis Mündung: 3. Juli
Neurochwitzer Grundbach, Hirschbach: 17. Juli
Felsenquelle, Lehmgrubenbach: 17. Juli
Bühlau Rochwitzer-Grenzbach: 14. August
Malschendorfer Bach und Malschendorfer Gartenbach: 28. August
Bauernweg Abzugsgraben, Ritschgengraben, Ilschengraben: 11. September
Kannenhenkelwasser: 25. September
Roter Graben: 9. Oktober
Gemäß § 38 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus.
Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden