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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_063.php 28.05.2015 22:42:20 Uhr 30.11.2024 01:42:27 Uhr

Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung durch das Umweltamt

Im April begannen die Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den diesjährigen Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicher zu stellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.

Folgende Gewässer werden in diesem Jahr von Juli bis Oktober zwischen 9 Uhr und 14 Uhr begangen:

Prohliser Landgraben Dohnaer Straße bis Mündung: 3. Juli

Neurochwitzer Grundbach, Hirschbach: 17. Juli

Felsenquelle, Lehmgrubenbach: 17. Juli

Bühlau Rochwitzer-Grenzbach: 14. August

Malschendorfer Bach und Malschendorfer Gartenbach: 28. August

Bauernweg Abzugsgraben, Ritschgengraben, Ilschengraben: 11. September

Kannenhenkelwasser: 25. September

Roter Graben: 9. Oktober

Gemäß § 38 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus.

Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.

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