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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_060.php 28.05.2015 22:41:53 Uhr 18.09.2024 10:36:40 Uhr

Baumfällantrag ab sofort komplett elektronisch einreichbar

Erste Anwendung für Identitätsfunktion des neuen Personalausweises online


Unter www.dresden.de/baumfaellantrag kann eine Baumfällgenehmigung ab sofort vollständig elektronisch beantragt werden. Zur Nutzer-Identifizierung sind dabei der neue elektronische Personalausweis (nPA) und dessen elektronische Identitätsfunktion (eID-Funktion) eingebunden. Für die Nutzung muss die eID-Funktion im neuen Personalausweis aktiviert sein. Außerdem benötigen Nutzer ein spezielles Lesegerät.

Die Landeshauptstadt Dresden hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern den Antragsprozess optimiert. Bereits im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen mit Fallmanagementsystem und Formularserver eine zentrale Infrastruktur für die gesamte Stadtverwaltung geschaffen, die nicht nur Druckkosten für die Bürger, sondern auch Erfassungszeit im Amt spart.

Für die Bürgerinnen und Bürger ohne elektronischen Personalausweis verbessert sich mit dem neuen Online-Baumfällantrag ebenfalls die Antragstellung. Die Dateneingabe wurde benutzerfreundlich überarbeitet. Die Druck- und Versandkosten reduzieren sich und der Weg zum Briefkasten oder Amt fällt weg, wer seinen unterschriebenen Antrag per Fax oder per Mail weiterleitet. Die Beantragung kann aber auch weiterhin formlos an die Stadtverwaltung erfolgen.

„Die Freischaltung des Online-Baumfällantrages mit der eID-Funktion des nPA ist ein erster wichtiger Test für die frühzeitige Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Dresden", erklärt Professor Michael Breidung, Leiter des Eigenbetriebs IT-Dienstleistungen.

Hinweis: Das Fällen von Bäumen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz von März bis September grundsätzlich nicht gestattet, da Vögel und Kleintiere auf der Suche nach Nistgelegenheiten in Bäumen, Hecken und Sträuchern sind. Doch in manchen Situationen ist das Fällen von Bäumen auch in diesem Zeitraum erforderlich. Auch für größere Schnittmaßnahmen im Kronenbereich oder bauliche Standortveränderungen ist ein Antrag notwendig. Andere Eigentümer wiederum planen bereits jetzt für den kommenden Herbst/Winter Veränderungen an ihrem Gehölzbestand. Immer wenn es sich dabei um geschützte Gehölze handelt, bedarf es einer Genehmigung durch das Umweltamt.

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