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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_055.php 28.05.2015 22:41:45 Uhr 16.08.2024 05:56:21 Uhr

Haushaltsreste aus 2013 werden in aktuellen Haushalt übertragen

Planungsvorläufe und Vergabevorschriften lassen Gelder nicht immer schnell abfließen

 

Die Verwaltungsvorlage zur Übertragung der investiven Budgetreste vom Haushaltsjahr 2013 nach 2014 in Höhe von 249,3 Millionen Euro geht in dieser Woche an die Stadträte zur Beratung. Nicht alle Haushaltsmittel, die für zahlreiche Investitionsmaßnahmen der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung stehen, können im selben Kalenderjahr abfließen, in dem sie im Haushalt veranschlagt sind. Das liegt an den teilweise komplizierten Planungsvorläufen, langwierigen Genehmigungsverfahren und notwendigen vergaberechtlichen Vorschriften, wo die haushalterische Mittelbereitstellung mit der tatsächlichen Auszahlung an die jeweils ausführenden Firmen zeitlich erheblich auseinanderfallen.

Von den rund 249 Millionen Euro, die kassenmäßig noch nicht abgeflossen sind, sind bereits 149 Millionen Euro vertraglich gebunden bzw. die jeweiligen Ausschreibungsverfahren zur Vergabe an Baufirmen gestartet. Große Schulbauvorhaben der Stadt Dresden wie zum Beispiel das Gymnasium Bürgerwiese, das Marie-Curie-Gymnasium oder das Hans-Erlwein-Gymnasium, stehen mit der geplanten Nutzungsübergabe im Sommer 2014 kurz vor der Fertigstellung, aber die gegenwärtig laufenden Bautätigkeiten mussten schon im August 2012 beauftragt werden, ohne dass zum heutigen Tage die Rechnungen vorliegen können. Zum Beispiel muss für das Gymnasium Bürgerwiese zum Stichtag 31. Dezember 2013 ein „Budgetrest" von 12 Millionen Euro in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Sämtliche Mittel sind jedoch gleichwohl vertraglich und wirtschaftlich gebunden, dennoch tauchen sie im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden als Haushaltsausgabenrest auf.

Bei einigen Investitionsvorhaben der Stadt, ist der politische Willensbildungsprozess noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. verzögert sich, so dass es noch nicht zur Bindung von Haushaltsmitteln über Ausschreibungen oder gar Bauverträgen kommen konnte, obwohl die Finanzierung der Projekte bereits im Haushalt reserviert wurde. Typische Beispiele hierfür sind der Ausbau der Königsbrücker Straße oder die Sanierung der Albertbrücke.

Nach den rechtlichen Grundlagen auf der Basis des sächsischen Haushaltsrechtes können diese Ansätze von der Verwaltung automatisch übertragen werden, da Haushaltsansätze für Auszahlungen aber auch Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bei der Übertragung ins Folgejahr bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihre Zwecke verfügbar bleiben. Bei Baumaßnahmen bzw. Beschaffungsvorgängen dürfen diese Mittel bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung des Projektes übertragen werden, um Schlussrechnungen bzw. ggf. auch Auseinandersetzungen um die richtige Höhe von Schlussrechnungen haushalterisch absichern zu können.

Die Verwaltung hat jede einzelne zu übertragende Summe in einer Gesamtvorlage begründet. Diese geht nun als Informationsvorlage zunächst an den Finanzausschuss und anschließend an den Dresdner Stadtrat zur Kenntnisnahme.

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