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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_032.php 28.05.2015 22:41:22 Uhr 19.10.2024 04:57:19 Uhr

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung: Verwaltungsgericht Dresden weist Klage der Stadt zurück

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 3. April die Klage der Landeshauptstadt Dresden gegen die Weisung der Landesdirektion Sachsen, Aufgaben des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen wieder in die Stadtverwaltung einzugliedern, abgewiesen. Das Gericht hat damit über die Frage entschieden, inwiefern die Gründung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden im Jahr 2001 rechtmäßig erfolgte. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Vorausgegangen war eine Beanstandung der Landesdirektion Sachsen vom 5. Oktober 2012, in der die Stadt Dresden aufgefordert wurde, den Eigenbetrieb aufzulösen und dessen Aufgaben zumindest teilweise wieder in die Struktur der Stadtverwaltung zurückzuführen.

Nach der im Termin geäußerten Auffassung des Gerichtes sind die Regelungen des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes sehr eng auszulegen. Insbesondere dürfen hoheitliche Tätigkeiten, wie die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe und der Kindertagespflege nicht aus der Ämterverwaltung in einen Eigenbetrieb ausgegliedert werden. Mit Blick auf die zu diesem Punkt nicht vorhandenen Rechtsprechung hat das Gericht allerdings ausdrücklich eine Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen zugelassen. Dazu sagt Bürgermeister Martin Seidel: „Wir werden mit aller notwendigen Sorgfalt entscheiden, ob wir in Berufung gehen. Eine grundsätzliche Entscheidung in der Rechtssache ist ganz sicher weit über die Dresdner Stadtgrenzen hinaus für andere Eigenbetriebslösungen relevant. Ein Punkt war uns wichtig: Die kommunalen Kindertageseinrichtungen können in jedem Fall in Form eines Eigenbetriebes geführt werden. Das Urteil hat insofern keinerlei Auswirkungen für die Kindertageseinrichtungen und die betreuten Kinder."

 

Zum Hintergrund:

In seiner Sitzung vom 18. Januar 2001 beschloss der Stadtrat die Gründung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. Seitdem sind dort alle Aufgaben rund um Betrieb und Finanzierung der in kommunaler sowie in freier Trägerschaft befindlichen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, wie Kindertagespflege, Kinderkrippen, Kindergärten und Horten zusammengefasst. Rund 270 Millionen Euro werden jährlich für den Betrieb der 153 kommunalen Einrichtungen und 204 Einrichtungen bei freien Trägern aufgewendet. In der Summe können damit knapp 50 000 Kinder in der Landeshauptstadt in Kitas und Horten betreut werden. Der Eigenbetrieb beschäftigt derzeit rund 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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