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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/04/pm_002.php 28.05.2015 22:40:59 Uhr 18.09.2024 10:15:16 Uhr

Kündigung der Rathausplaner: Stadt weist den Vorwurf der falschen Sachverhaltsdarstellung zurück

Angesichts der Pressemitteilung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Althoff im Namen der von der Stadt am 31.März 2014 gekündigten ARGE MSP/IB Schmidt sieht sich die Landeshauptstadt Dresden erneut veranlasst, in der Angelegenheit öffentlich Stellung zu nehmen.

Bereits in der städtischen Pressemitteilung vom 31.März 2014 wurde ausgeführt, dass die Arge beim Planungsprozess der Sanierung des Neuen Rathauses ein mangelhaftes Kostenbewusstsein gezeigt hat,und durch zahlreiche Intervention des Bauherren weitere kostensteigernde Planungen verhindert werden mussten. Bis auf wenige Aspekte ist der Planungsprozess inzwischen weitestgehend abgeschlossen.

Der Schwerpunkt der Arbeit der ARGE lag inzwischen damit bei der Bauüberwachung, mit der die eigentliche Qualitätssicherung auf der Baustelle erfolgen muss und wo es um den schwierigen Prozess des Nachtragsmanagements der bauausführenden Baufirmen geht.

Die Bauüberwachung ist für den Architekten Vertragsbestandteil nach der Leistungsphase 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und umfasst ca. 30 Prozent des Gesamthonorars. Das unzureichende Agieren der ARGE, gerade auch in dem Punkt der Bauüberwachung, dürfte bereits ein hinreichender Kündigungsgrund des Vertragsverhältnisses sein und ist darüber hinaus notwendige Voraussetzung, um den aktuellen Kostenrahmen einhalten zu können und gleichzeitig die Qualität des Bauprojektes in der Ausführung abzusichern.

Wenn sich die ARGE zu einem Opfer stilisieren möchte, so ist dies ihre Sache. Die Kündigung war vielmehr notwendig, weil endgültig kein Vertrauen mehr in die Leistungsfähigkeit der ARGE bestand und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich war. Die Presseerklärung des anwaltlichen Vertreters der ARGE bestätigt dies noch einmal eindrucksvoll: Danach hat die ARGE zu jedem Zeitpunkt und in jeder Hinsicht fehlerfrei gehandelt und es ist quasi nur ihren Fähigkeiten geschuldet, dass das Bauvorhaben überhaupt „läuft". Die mit dieser Selbsteinschätzung verbundene Kritikunfähigkeit war einer der Gründe, weshalb eine Zusammenarbeit mit der Zeit unmöglich wurde.

Wie stets, weist die ARGE auch in ihrer Presseerklärung jegliche Mängel ihrer Leistung weit von sich und sieht Defizite allein auf den Seiten aller anderen Baubeteiligten. Mehr noch: Sie preist sich als einen zentralen Leistungsträger des Projektes, der trotz der Störungen durch den Bauherrn zum Fortgang des Bauvorhabens beigetragen habe.

Festzuhalten ist, dass die ARGE nicht in einem einzigen Fall der zahlreichen Mängelrügen auch nur ansatzweise hat erkennen lassen, geschweige denn eingeräumt, dass ihr ein Fehler unterlaufen sein könnte. Stets gab es andere Schuldige. Vorzuwerfen hat sich die Stadt Dresden allenfalls, dass sie nicht schon früher diesen Schritt hätte gehen müssen - die ARGE hatte bereits im Juni 2012 schriftlich erklärt, dass Mängelrügen der Stadt „in einer mühsamen Recherche widerlegt und zurückgewiesen werden [müssen ...], die Auseinandersetzung damit und Beantwortung erfordert wesentliche Zeit und Aufwand und führt zu einer Behinderung von Planung und Objektüberwachung, die wir hiermit anzeigen." Dieser Umgang eines Planers mit seinem Bauherren ist nicht akzeptabel.

Angesichts des Umstandes, dass die ARGE in den vergangenen 14 Tagen zweimal den Vertreter des Bauherrn von der eigenene städtischen Baustelle verweisen wollte, und anschließend schriftlich dessen Ablösung gefordert hat, überrascht es doch, dass die Kündigung „völlig überraschend" gewesen sein soll.

Zu den Mängeln in der Bauüberwachung führt die ARGE an, sie habe „aufgrund persönlicher Anwürfe seitens des Hochbauamtes" im Jahre 2012 den bis dahin tätigen erfahrenen Bauleiter sowie zwei seiner Assistenten „verloren". In der Tat hatte die Stadt Dresden die ARGE im Sommer 2012 aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf der Baustelle und insbesondere den Projektleiter unverzüglich auszutauschen. Dem kam die ARGE dann nach einem Krisengespräch im August 2012 durch Einsetzung eines neuen Bauleiters auf der Baustelle nach - die Mängel in der Bauüberwachung gingen danach merklich zurück. Trotz mehrfacher Aufforderung wechselte sie aber ihren Projektleiter nicht aus.

Einige Beispiele für konkrete Mängel der Bauüberwachung - deren Ausgangspunkt zum Teil in mangelhafter Planung und Ausschreibung liegt - seien zur Illustration noch angeführt:

 

1. Abnahme Südbalkon

Beim sog. Südbalkon hatte der mit der Standsicherheit beauftragte Prüfstatiker festgelegt, dass die ARGE die Arbeiten erst abnehmen durfte, wenn das beauftragte Unternehmen einen Nachweis für die Befestigung der Natursteinplatten (z. B. über dem Haupteingang des Rathauses) vorgelegt hatte. Obwohl das Unternehmen den geforderten Befestigungsnachweis nicht erbrachte, nahm die ARGE die Arbeiten am Südbalkon ab. Tags darauf wurde das Stützgerüst, welches bis dahin ein Herabfallen der Natursteinplatten verhinderte, abgebaut. Der Prüfstatiker erfuhr nur zufällig von der fehlerhaften Abnahme und ordnete umgehend den Wiederaufbau des Stützgerüstes an. Als die Stadt das Verhalten der ARGE rügte, versuchte diese die Schuld alleine dem Unternehmen zuzuschieben: Weil das Unternehmen den Befestigungsnachweis nicht mehr angesprochen habe, sei die ARGE davon ausgegangen, einer Abnahme stünde nichts mehr im Wege.

 

2. Voranstrich in der zukünftigen Zentralregistratur

Im Bereich der zukünftigen Zentralregistratur im 1. Kellergeschoss hatte die ARGE Anfang Juni 2011 einen lösungsmittelhaltigen Bitumenvoranstrich eingeplant und ausgeschrieben. Zur Ausführung kam letztendlich der Voranstrich Bitugrund des Herstellers Bornit. Bei Verwendung dieses Mittels stellten sich bei den Mitarbeitern im Rathaus umgehend starke Beeinträchtigungen ein - Übelkeit, Kopfschmerzen usw. Grund hierfür war das im Voranstrich enthaltene Lösungsmittel. Eine Überprüfung der Herstellerangaben ergab, dass das verwendete Mittel für Innenräume gar ungeeignet war und nicht empfohlen wurde; dies bewies ja auch die praktische Anwendung.

Die Stadt Dresden stoppte daraufhin kurz nach Baubeginn Ende März 2012 die weitere Verwendung des lösungsmittelhaltigen Voranstrichs und wies die ARGE sowie das Bauunternehmen an, ein Anstrichmittel auf Emulsionsbasis zu verwenden, wie es auch der Hersteller Bornit ausdrücklich für Innenräume empfahl. Hiergegen protestierte die ARGE mit der Begründung, jener Anstrich sei ungeeigneter, die Geruchs- und sonstige Belästigung werde sich von selbst wieder „verziehen" und behauptete, das verwendete Mittel sei nach ihrer Recherche sogar besser geeignet für den Anstrich von Innenräumen.

Die Obstruktionshaltung der ARGE ging so weit, dass sich die Stadt veranlasst sah, durch eine externe, kostenpflichtige(!) Untersuchung überprüfen zu lassen, welcher der beiden Voranstriche zur Verwendung im Kellergeschoss vorzuziehen sei. Ergebnis: Die Empfehlung des Herstellers, in Innenräumen ein Voranstrich auf Emulsionsbasis zu verwenden, erwies sich als richtig. Erst dann gab die ARGE „Ruhe" und äußerte sich zu dem Vorgang nicht mehr. Auf die Aufforderung der Stadt hin, diesen Vorgang ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, erklärte die ARGE, sie werde dies tun - bis heute haben sich allerdings weder Haftpflichtversicherung noch ARGE zu diesem Vorgang geäußert.

 

3. Beschädigungen der Unterspannbahn

Ihnen ist sicherlich noch in Erinnerung, dass im vergangenen Jahr das bereits neu gedeckte Dach noch einmal geöffnet werden musste, um dort Reparaturmaßnahmen vorzunehmen. Damit verhält es sich wie folgt:

Wie es die Regeln der Technik vorgeben, wurde im Rahmen der Dachsanierung zunächst die Unterspannbahn - eine Kunststofffolie für eine luftdichte Abdichtung des Daches - an den Sparren befestigt und schließlich das Dach gedeckt. Bevor die Dachkonstruktion sodann auf der Innenseite verschlossen werden konnte, war die Beschichtung auf den Stahlträgern des Dachaufbaus, die zum Teil noch aus Kriegszeiten stammte, abzutragen; dies geschah mittels Sandstrahlung. Die Sandstrahlarbeiten zogen sich über einen längeren Zeitraum hin. Erst über einem Monat nach Ausführungsbeginn stellte sich Anfang Oktober 2012 heraus, dass das beauftragte Bauunternehmen die Umgebung der Stahlträger nicht oder nur unzureichend gegen die Sandstrahlung abgeschirmt hatte - sodass durch die umherfliegenden Sandkörner die Unterspannbahn des Daches großflächig perforiert und diese damit nutzlos geworden war. Hier hatten also sowohl das ausführende Unternehmen als auch die ARGE bei ihrer Bauüberwachung versagt. Trotzdem hat die ARGE jedes eigene Fehlverhalten von sich gewiesen. Besonders ärgerlich war, dass, kurz nachdem die Baubeteiligten über die Gründe für die Beschädigung der Unterspannbahnen und die Sanierungsmöglichkeiten sprachen, erneut in einem anderen Bauabschnitt die Unterspannbahnen infolge unzureichend errichteter und überwachter Schutzmaßnahmen beschädigt wurden. Die Stadt Dresden hat diesen Vorgang nur deshalb nicht weiter intensiv verfolgt bzw. verfolgen müssen, weil die Haftpflichtversicherung des ausführenden Bauunternehmens die Kosten übernahm, die mit der Mangelbeseitigung (Neuverlegung der Dachspannbahn inkl. Dachöffnung) verbunden waren.

 

4. Fußbodenaufbau im Plenar- und Festsaal

Als Grundlage für den zukünftigen Parkettfußboden des Plenar- und den Festsaal plante die ARGE ein Estrich aus Gussasphalt. Zur Trittschalldämmung sollte der Gussasphalt auf einer dreifachen Schicht aus Dämmplatten aufgebracht werden, welche ihrerseits auf einer sog. Ausgleichschüttung zur Anpassung etwaiger Unebenheiten des Untergrunds liegen sollten. Bereits kurz nachdem das beauftragte Unternehmen mit den Arbeiten am Aufbau für den Fußboden begonnen hatte, mussten das Hochbauamt und ein von der Stadt Dresden hinzugezogener Bauingenieur Mitte März 2014 feststellen, dass eine andere als die geplante und vertraglich vereinbarte Ausgleichschüttung verbaut wurde. Die ausgeführte Variante war zudem erheblich fehleranfälliger, was sich durch die ebenfalls vorgefundenen Ausführungsmängel auch bestätigte. Weiterhin wurde auch die Trittschalldämmung nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Nach Herstellerangaben sollten die Dämmplatten dicht gestoßen und lose im Verband verlegt werden. Tatsächlich waren die Dämmplatten aber nicht dicht gestoßen, sondern teilweise sogar mit Fugen verlegt worden; die verwendeten Dämmplatten wiesen zudem noch nicht einmal die erforderliche Mindestgröße auf. Das Hochbauamt ordnete daher einen Baustopp an. Dem Bauüberwacher der ARGE waren diese Mängel zu keiner Zeit aufgefallen.

Die Stadt Dresden forderte die ARGE dazu auf, zu den Mängeln und der nicht vertragsgemäßen Ausführung des Fußbodenaufbaus Stellung zu nehmen. Zu einer eigenen Stellungnahme war die ARGE aber erst nach erneuter Aufforderung bereit und behauptete, das Unternehmen habe ihr die geänderte Bauausführung nicht mitgeteilt, die verbaute Ausgleichschüttung sei aber sogar besser, als die von ihr geplante. Zur mangelhaften Trittschalldämmung äußerte sich die ARGE überhaupt nicht, sondern „beschwerte" sich stattdessen über den Vertreter des Hochauamtes und den verhängten Baustopp. Bei einer späteren gemeinsamen Baustellenbegehung behauptete die ARGE schließlich ausdrücklich, der Fußbodenaufbau unter dem Gussasphalt sei sorgfältig und - trotz der anders beauftragten Ausführung (!) - mangelfrei hergestellt worden.

 

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 31. März 2014 erwähnt, hat die Stadt Dresden das Vertragsverhältnis nicht allein wegen einzelner Mängel gekündigt. Wichtigster Kündigungsgrund war, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der ARGE nicht mehr möglich war - mit einem Architekten, den die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht kümmern, sondern allein die eigenen Kostenvorgaben „akzeptiert"; mit einem Architekten, der den Bauherrn auffordert, Mängelanzeigen zu unterlassen, weil sie seine Arbeit behindern; mit einem Architekten, der stetig jede Kritik an seiner Arbeit zurückweist; mit einem Architekten, auf dessen Leistungen der Bauherr einfach nicht mehr vertrauen kann, weil sich bei Nachprüfungen ständig Mängel zeigen; mit einem Architekten, der sich während des Vertragsverhältnisses in der Öffentlichkeit als „Opfer" seines Auftraggebers darstellt.

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