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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/03/pm_105.php 28.05.2015 22:40:50 Uhr 19.10.2024 05:04:40 Uhr

Kommunen brauchen unkomplizierte Förderverfahren bei der Schulhausbauförderung des Freistaates Sachsen

Die Landeshauptstadt Dresden ist dankbar für die Unterstützung des Freistaates Sachsen für den Schulhausbau. Gerade das im aktuellen Doppelhaushalt des Freistaates für 2013/14 erstmalig definierte, sogenannte Stadtbudget für die kreisfreien Städte mit einem Dresdner Anteil von je 16 Mio. Euro für 2013 und 2014 hilft, in Zeiten steigender Schülerzahlen auch die zusätzlich zu bauenden Schulgebäude finanzieren zu können. Die jährlichen Fördermittel aus dem Schulhausbaubudget mit ca. 16 Mio. Euro für Dresden machen einen wichtigen, gleichwohl im Verhältnis zu früheren Jahren reduzierten Finanzierungsbeitrag des Landes aus. Gleichzeitig ist die Sanierung bestehender Schulen voranzutreiben. Die Landeshauptstadt Dresden muss daher den Mitteleinsatz auf über 100 Mio. Euro pro Jahr erhöhen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Das stellt im Vergleich zu früheren Jahren eine Verdoppelung, zum Teil sogar eine Verdreifachung des Investitionsvolumens dar.

Es ist in der Tat so, dass die Landeshauptstadt Dresden die zur Verfügung stehenden Fördergelder in 2013 nicht so schnell abrufen konnte, wie sie beim Freistaat bereit standen, Gründe liegen vor allem aber am Förderverfahren des Freistaates selbst. Die kommunale Seite hatte während der Diskussion um die Ausgestaltung des Programms „Stadtbudget" in Vorbereitung auf den Doppelhaushalt des Freistaates auf eine pauschalierte Ausreichung der Schulhausbaufördermittel gedrängt nach dem Vorbild der investiven Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG). Hier verteilt der Freistaat Sachsen im Doppelhaushalt 2013/14 immerhin 513,6 Mio. Euro nach rein pauschalen Kriterien auf die sächsischen Kommunen. Ein Einzelantragsverfahren für die jeweiligen Investitionen ist nicht vorgesehen.

Der Freistaat hat zwar Verfahrenserleichterungen bei der Schulhausbauförderung eingeräumt, jedoch grundsätzlich auf ein Einzelantragsverfahren mit den entsprechenden notwendigen Voraussetzungen im Antrags-, Prüfungs-, Bewilligungs- und Mittelabrufverfahren bestanden. Damit wird das Leben für alle Beteiligten kompliziert!

Seit dem 12. Februar 2013 war die entsprechende Verwaltungsvorschrift hierzu in Kraft. Die Landeshauptstadt Dresden hat dreizehn Schulhausbauvorhaben identifiziert, für die im Einzelantragsverfahren Fördermittel für 2013 und 2014 beantragt wurden. Im ersten Quartal 2013 wurden vier Fördermittelbescheide vom Freistaat ausgereicht, im zweiten Quartal 2013 weitere vier Bescheide und im dritten Quartal noch einmal fünf Bescheide.

Ein Fördermittelantrag kann erst dann gestellt werden, wenn auf Basis der Leistungsphase 3 der HOAI eine bestimmte Planungstiefe erreicht ist, das heißt die Kostenberechnung muss vorliegen. Einen Planer, der dies erarbeitet, gewinnt man bei Investitionsvorhaben ab einem Volumen von 4 Mio. Euro aber erst nach einem aufwendigen europaweiten Ausschreibungsverfahren nach den Regeln der VOF, welches mindestens ein halbes Jahr bis neun Monate dauert. Auch bei einer zügigen Bewilligungspraxis - die anerkanntermaßen festzustellen ist - dauert es sehr lange, bis Fördermittel abrufbar sind.

Das ganze Dilemma lässt sich wie folgt zusammenfassen: Wenn Investitionsvorhaben auf Fördermittel angewiesen sind, können sie planerisch erst dann in Gang gesetzt werden, wenn im Haushalt des Freistaates die entsprechenden Fördermittel vorhanden sind. Dies war formal erst seit dem 1. Januar 2013 der Fall. Wenn dann der Planer nach dem Regelwerk des Europäischen Vergaberechts gefunden ist (6 bis 9 Monate Zeitbedarf) beginnt dieser entsprechend zu planen, damit ein Fördermittelantrag überhaupt stellbar ist. Erst nach Prüfung und Bewilligung der Fördermittel können Bauleistungen ausgeschrieben werden. Das gestaltet sich dann nach dem - auch zeitintensiven - Regelwerk der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB). Erst wenn die Bauleute anfangen zu bauen, ist die Stadt in der Lage, Fördermittel abzurufen. Im Grunde genommen grenzt es an ein Wunder, dass unter diesen Bedingungen bereits 2013 überhaupt Fördermittel aus dem Schulhausbauprogramm 2013/2014 abrufbar waren.

Wie jedes Jahr war es nun kurzfristig dringend erforderlich, dass die Fördermittel beim Freistaat Sachsen als Haushaltsreste in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Fast wichtiger ist es, dass langfristig der Weg eröffnet wird für eine andere, pragmatischere Fördermittelpraxis auf Basis von Pauschalen. „Wenn es eine Investitionspauschale des Freistaates für den Schulhausbau gäbe, die sich z. B. an der Dynamik der Schülerzahlentwicklung orientiert, dann hätten wir jetzt keine Diskussionen um nicht abgerufene Fördermittel des Schulhausbaus", positioniert sich Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann.

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