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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/03/pm_090.php 28.05.2015 22:40:53 Uhr 16.08.2024 06:01:20 Uhr

Rechtsunsicherheit bei der Zweitwohnungssteuer in Dresden beseitigt

Landeshauptstadt Dresden erhält Recht vor dem OVG Bautzen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Dienstag, 25. März 2014, eine jahrelang noch bestehende Rechtsunsicherheit ausgeräumt. Nach der Entscheidung des OVG ist die Stadt Dresden auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Zweitwohnungssteuersatzung berechtigt, seit 2008 auch von denjenigen Personen eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, deren Erstwohnung nur aus einem Zimmer in der elterlichen Wohnung besteht. In der Regel handelt es sich dabei um Studenten und Auszubildende, die sich zwar nur tageweise in Dresden aufhalten, hier aber eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet haben.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden aus dem Jahr 2010. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Studenten, die sich für ihr Studium überwiegend in Dresden aufhalten, sind von der Entscheidung nicht betroffen, weil sie sich von vornherein mit Hauptwohnung in Dresden anmelden müssen. Die Stadt Dresden fördert in diesem Falle den Zuzug von Studenten zusätzlich mit einem Begrüßungsgeld in Höhe von 150,00 EUR.

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