Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/03/pm_018.php 28.05.2015 22:39:27 Uhr 02.12.2024 05:09:07 Uhr

Beschlussvorlage „Wohnentwicklung in Dresden“ an den Stadtrat übergeben

Die Oberbürgermeisterin hat die lang erwartete Beschlussvorlage „Wohnentwicklung in Dresden" dem Dresdner Stadtrat zur Erörterung übergeben. Die Vorlage beinhaltet neben einem konzeptionellen Grundlagenbericht zur gegenwärtigen Situation des Dresdner Wohnungsmarktes ein darauf aufbauendes Maßnahmeprogramm für die Landeshauptstadt Dresden.

Der Grundlagenbericht kommt zum Ergebnis, dass sich der bislang hohe Leerstand von rund 20 Prozent zu Beginn der 2000er Jahre nunmehr deutlich reduziert hat und in naher Zukunft - bis auf die notwendige Fluktuationsreserve - sogar vollständig überwunden sein wird. Damit ist das zentrale wohnungspolitische Ziel der Landeshauptstadt Dresden der vergangenen 15 Jahre, die Schaffung eines gesunden und wirtschaftlich auskömmlichen Wohnungsmarktes, erreicht worden.

Während der Phase des hohen Leerstandes war die Bautätigkeit im Einfamilienhausbau zwar unverändert vorangegangen, im Geschosswohnungsbau jedoch nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Seit geraumer Zeit steigen vor allem die Mieten in der Neuvermietung wieder an, was auch zu einer deutlichen Belebung bei der Errichtung von Neubauten geführt hat. Trotz dieser Marktentwicklung und der nach wie vor anhaltenden Zuwanderungsbewegung nach Dresden ist das Mietniveau der Nettokaltmieten insgesamt in den letzten 10 Jahren aber nicht stärker angestiegen, als die allgemeinen Lebenshaltungskosten (Inflationsrate). Das führt im Ergebnis dazu, dass die realen Mietkosten anfangs sogar gesunken sind und inzwischen im 10-Jahres-Vergleich wieder als konstant betrachtet werden können. Dennoch hat Dresden im bundesweiten Vergleich, aber auch innerhalb Ostdeutschlands, nach wie vor ein unterdurchschnittliches Mietpreisniveau. So liegt der durchschnittliche Mietpreis in Erfurt, Jena oder Potsdam höher als in Dresden. Ein weiteres Ergebnis des Berichtes zeigt, dass angesichts der erfreulichen Nachfragesituation am Dresdner Wohnungsmarkt und vor allem in Folge der gegenwärtig sehr guten Finanzierungsbedingungen in Summe auch ausreichend neue Wohnungen entstehen um der Nachfrage in Folge des Bevölkerungswachstums gerecht werden zu können.

In bestimmten bevorzugten Wohnlagen sind inzwischen auch Engpässe entstanden bzw. die Leerstände vollständig beseitigt, so dass auch bisher von der Nachfrage vernachlässigte Stadtteile endlich auf einen positiven Entwicklungspfad einschwenken konnten.

Abschließend wird festgehalten, dass trotz dieser erfreulichen Gesamttendenz die Landeshauptstadt Dresden künftig darauf achten muss, dass alle relevanten Nachfragegruppen entsprechend ihrer Bedürfnisse Zugang zum Dresdner Wohnungsmarkt erlangen können, was gezielte Förderungen mit einschließen soll. Um diesem Anspruch gerecht zu werden soll mit der Vorlage „Wohnentwicklung in Dresden" ein komplexes Maßnahmebündel zur Diskussion angeboten werden, welches im Einzelnen folgende Maßnahmen vorsieht:

  • Im Flächennutzungsplan muss ausreichend Vorsorge zum Ausweis von Flächen für die Bebauung sowohl für Eigenheime als auch für den Geschosswohnungsbau getroffen werden. Der sich aktuell in der Diskussion befindliche Flächennutzungsplan sieht dies in mehr als ausreichendem Maße vor. Insgesamt sind 120 Hektar potenzielles Bauland für Geschosswohnungsbau, davon 80 Hektar innerstädtisch, vorgesehen. Darüber hinaus sind Flächen für 7 600 Einheiten im Einfamilienhaussektor ausgewiesen.
  • Es werden geeignete kommunale Grundstücke für den Wohnungsbau (Eigenheimbau, Geschosswohnungsbau, genossenschaftliches Wohnen und Baugemeinschaften) in einer Größenordnung von 16 Hektar mittelfristig dem Markt zugeführt.
  • Das kommunale Förderprogramm für alten- und behindertengerechte Wohnanpassungsmaßnahmen soll fortgeführt werden.
  • In Zusammenarbeit mit den Wohnungsmarktakteuren sollen Modellprojekte unter Nutzung des Landesförderprogrammes „Mehrgenerationswohnen" initiiert werden.
  • Das kommunale Monitoring zur Marktbeobachtung wird fortgesetzt, um rechtzeitig ggf. weiterführende Schritte zur Wohnentwicklung vorzusehen.