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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/03/pm_016.php 28.05.2015 22:39:25 Uhr 04.01.2025 19:13:47 Uhr

Anträge für Hochwasserspenden 2013 jetzt bei den Ortsämtern einreichen

Vom Juni-Hochwasser 2013 betroffene Bürgerinnen und Bürger können bei den zuständigen Ortsämtern der Landeshauptstadt Dresden und der Ortschaft Cossebaude Anträge zur Auszahlung von Hochwasserspenden, welche die Stadt Dresden erhalten hat, einreichen.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dresden, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers 2013 Schäden an privatem Eigentum erlitten haben und diese Schäden nicht durch eine Förderung der Sächsischen AufbauBank, andere Zuwendungsgeber, Versicherungen oder durch Eigenmittel ersetzen können.

Die entsprechenden Antragsformulare liegen in den zuständigen Ortsämtern Blasewitz/Loschwitz, Leuben/Prohlis und in der Ortschaft Cossebaude aus und sind im Internet unter www.dresden.de/hochwasserspenden veröffentlicht.

Die ausgefüllten Anträge müssen mit den dafür erforderlichen Unterlagen bis zum 30. Mai 2014 bei den oben genannten Ortsämtern eingereicht werden. Entsprechend der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen wird ein Gremium die eingegangenen Anträge prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Insgesamt stehen rund 200 000 Euro zur Verfügung.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Spendenaufkommen der Landeshauptstadt Dresden besteht nicht.

Das Antragsverfahren ist jetzt möglich, weil das Fördermittelverfahren bei der Sächsischen AufbauBank angelaufen ist und auch die privaten Versicherungen ihre Leistungen ausreichen.

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