Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/03/pm_015.php 28.05.2015 22:39:44 Uhr 02.12.2024 05:11:29 Uhr |
Ankündigung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung durch das Umweltamt
Ab Anfang April beginnen die Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den diesjährigen Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicherzustellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.
Folgende Gewässer werden im 2. Quartal 2014 zwischen 9 Uhr und 14 Uhr begangen:
Nebengewässer Weißeritz Teil 1, 3. April 2014
- Eiswurmgraben
- Graben Coschütz Felsenkeller
- Coschützer Dorfbach
- Altcoschützer Abzugsgraben
- Schulzeteich
- Gitterseebach
Nebengewässer Weißeritz Teil 2, 24. April 2014
- Dölzschener Bach 1-4
- Dölzschener Abzugsgraben
- Dölzschener Niederschlagsabzugsgraben
- Steigerwegbach
- Birkigtbach
Oberlauf Zschonerbach, 8. Mai 2014
- Steinbach
- Tümpelgraben
- Steinbachtümpel
- Kesselbach
- Wüster Berg-Bach
- Hammerbach
- Hammer Seitenbach
- Hammerbachgraben
Kirschwiesengraben, 22. Mai 2014
Kaitzbach oberhalb Altkaitz bis Stadtgrenze, 5. Juni 2014
Zschauke oberhalb HWRB, 19. Juni 2014
Gemäß § 38 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.
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