Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/02/pm_040.php 28.05.2015 22:38:55 Uhr 04.01.2025 19:09:48 Uhr |
Ausbilder von Hunden brauchen eine behördliche Erlaubnis
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gibt hiermit bekannt, dass sich aufgrund der Neufassung des Tierschutzgesetzes Änderungen hinsichtlich der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ergeben.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wendet sich an diejenigen, welche für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten, bzw. gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten.
Diese Personengruppe benötigt ab 1. August 2014 die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Alle hier betroffenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich spätestens bis 31. Mai 2014 im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden schriftlich (Post oder Mail) zu melden. Der Antrag für die Genehmigung ist unter der Landeshauptstadt Dresden - Rathaus online - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt/Abteilung. Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung unter Tierschutz hinterlegt. Dieser ist ausgefüllt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu schicken. Für die Genehmigung werden außerdem benötigt:
1. Sachkundenachweis
2. Persönliches Führungszeugnis
3. Angaben über die Örtlichkeiten zur Ausübung der Tätigkeit
Die Öffnungszeiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind:
Montag 9 bis 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 9 bis 12 Uhr.
Telefonisch ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter (03 51) 4 08 05 11 und per Mail unter veterinaeramt@dresden.de zu erreichen.
Anschrift:
Burkersdorfer Weg 18
01189 Dresden
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Fax +49(0351) 4882238
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