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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/02/pm_033.php 28.05.2015 22:38:50 Uhr 02.12.2024 02:47:15 Uhr

Versammlungsbehörde informiert zum Stand des Anmelders aus der rechten Szene

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute, 12. Februar 2014, entschieden, dass sich der Anmelder der rechten Szene gegenüber der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden bis 17 Uhr zu äußern habe, ob er am 13. Februar 2014 seine Kundgebung in der Zeit von 12 bis 15 Uhr am vom OVG festgelegten Platz abhalten möchte oder nicht.

Die Versammlungsbehörde der Stadt teilt jetzt mit, dass sich der Anmelder bis 17 Uhr nicht geäußert hat. Deshalb bleibt es bei dem vom Verwaltungsgericht Dresden ursprünglich festgelegten Versammlungsplatz (siehe auch Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes von Freitag, 7. Februar).

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