Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/02/pm_027.php 28.05.2015 22:38:46 Uhr 30.11.2024 01:43:19 Uhr |
Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Gemäß § 33 Absatz 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften auf Antrag Gruppenauskunft zu bestimmten Wählergruppen erteilen. Dies gilt auch für die am 25. Mai bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen und die am 31. August bevorstehende Landtagswahl. Die Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben jedoch die Möglichkeit der Auskunftserteilung zu ihren Daten zu Wahlzwecken gegenüber der Meldebehörde zu widersprechen. Den Widerspruch kann jeder Dresdner einlegen. Der Widerspruch für eine derartige Gruppenauskunft ist für die Wirksamkeit zu den vorgenannten Wahlen bis zum 15. April schriftlich möglich bei der Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 120020, 01001 Dresden.
Gleichfalls kann der Widerspruch gegen die Auskunftserteilung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter http://www.dresden.de/ befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren. Die eingereichten und in das Melderegister der Landeshauptstadt Dresden eingetragenen Widersprüche bleiben bis auf Widerruf oder Wegzug bestehen, so dass bereits eingetragene Übermittlungssperren nicht erneuert werden müssen.
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