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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/01/pm_074.php 28.05.2015 22:38:25 Uhr 17.07.2024 08:46:34 Uhr

Stadt informiert über Versammlungsanmeldungen für den 13. Februar 2014

Mit Stand 31.01.2014 liegen der Versammlungsbehörde der Stadt Dresden insgesamt 9 Versammlungsanmeldungen für den 13. Februar 2014 vor. Einzelheiten sind der Liste gemäß Anlage zu entnehmen, welche auch Anmeldungen für den 11. / 12./14. Februar 2014 sowie Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, enthält.


Derzeit haben bereits 3 Anmelder ihren Bescheid mit entsprechenden Auflagen erhalten. Bei allen anderen Veranstaltungen laufen derzeit noch die Abstimmungen bzw. werden in Kürze die Bescheide erlassen.
Gegenüber dem Anmelder aus dem rechten Spektrum, welcher eine Kundgebung auf dem Neumarkt plante, wurde verfügt, dass die Kundgebung nicht auf dem Neumarkt durchgeführt werden kann. Diese Verfügung (Auflage) stellt kein Versammlungsverbot dar, weil lediglich der Versammlungsort verlegt wurde.
Eine solche Verlegung war notwendig, weil die geplante Kundgebung nach Überzeugung der Versammlungsbehörde insbesondere im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 15 Abs. 2 SächsVersG (Sächsisches Versammlungsgesetz) steht.


Deshalb wurde ein Kundgebungsort bestimmt, der außerhalb des so genannten Schutzbereiches liegt. Dieser Bereich wird in der Anlage zu § 15 Abs. 2 SächsVersG beschrieben.

Der Anmelder hat bereits angekündigt, dass er im Falle einer Verlegung des Versammlungsortes außerhalb des genannten Schutzbereiches, eine gerichtliche Überprüfung der städtischen Entscheidung veranlassen wird.
Wegen der nunmehr zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung wird die Versammlungsbehörde keine näheren Auskünfte zum verfügten Versammlungsort machen, wofür um Verständnis gebeten wird.
Dem Anmelder steht es frei, diesen Ort zu verkünden.

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