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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2014/01/pm_037.php 28.05.2015 22:38:00 Uhr 02.12.2024 02:47:42 Uhr

Winterdienst streut stadtweit im Hauptnetz

Start heute bereits 3 Uhr

 

 

Die Spätschicht des Winterdienstes gestern arbeitete bis 22 Uhr und die heutige Frühschicht startete bereits wieder 3 Uhr mit der vollen Besetzung. So konnten für den morgendlichen Berufsverkehr günstigere Startbedingungen geschaffen werden. Der Verkehr rollt. Vorsicht ist noch auf Nebenstrecken, an Einmündungen und Kreuzungen geboten.

Wegen der Nachttemperaturen, die geringfügig unter Null Grad lagen, und des leichten Schneefalls in den Morgenstunden wird heute stadtweit im zu betreuenden Hauptstreckennetz gestreut. In den Höhenlagen setzen die Winterdienstler stellenweise auch mal ein Schiebeschild ein, doch überwiegend herrscht Windstille und es gibt kaum Verwehungen.  

Besondere Schwerpunkte für die 50 Arbeitskräfte und ihre 44 Fahrzeuge bilden Überfrierungen auf Gefällestrecken, Brücken und Buslinien. Die Mannschaft wird sich heute auch im Laufe des Tages auf die wichtigsten Dresdner Verkehrsadern konzentrieren müssen. Die Nebennetze haben Nachrang. Der Dienstplan des Winterdienstes ist bis 21 Uhr angelegt, in Abhängigkeit der Wetterlage ist das veränderlich.

  

Anliegerpflichten

Anlieger werden gebeten, ebenfalls ihren Pflichten bei Winterwetter nachzukommen. Sie haben montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.

Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden.

Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

Das Umweltamt appelliert an die Anrainer von Fließgewässern, geräumten Schnee nicht in Bäche und Flüsse oder auf Gewässerböschungen zu kippen. Bei Tauwetter und damit verbundener höherer Wasserführung können diese Ablagerungen den Abfluss behindern oder zu Eisstau führen. Gefrieren die Schneemassen bei eintretendem Frost, wird das Flussprofil über längere Zeit eingeengt.

Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Entsorgungsfahrzeuge ihren Tourenplan im Winter nur einhalten können, wenn Anlieger den Weg zwischen Straße und Bereitstellungsstandort des Abfallbehälters ordnungsgemäß von Schnee beräumt haben. Es empfiehlt sich bei Frost zudem, Bioabfälle in Zeitungspapier eingewickelt in die Tonne zu geben, damit sie nicht anfrieren.    

 

weitere Informationen

Bürgerbroschüre „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" in den Bürgerbüros und Ortsämtern kostenlos ausliegend oder im Internet unter www.dresden.de/satzungen

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