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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/12/pm_082.php 28.05.2015 22:37:28 Uhr 18.09.2024 10:10:44 Uhr

Tolkewitz: Mehr Sauberkeit für Spielplatz Toeplerstraße

In letzter Zeit beschweren sich zunehmend Bürger über den unsauberen Zustand im Park und auf dem Spielplatz an der Toeplerstraße in Tolkewitz. Ablagerungen von Unrat wie Verpackungsmüll, Dosen und Flaschen sowie Hundekot beeinträchtigen das sonst gepflegte Bild des Parks und Spielplatzes, besonders letzterer lädt kaum noch zum Spielen ein.

Um diese Verunreinigungen zu beseitigen, wären zusätzliche Reinigungen notwendig, die das zur Verfügung stehende finanzielle Budget für die Pflege von Park und Spielplatz schmälern würden. Regulär werden die Spielflächen wöchentlich, die Abfallbehälter zwei Mal wöchentlich und die Wege und Vegetationsflächen monatlich gereinigt, Ausnahmen sind die Wege im Park, die nur vier Mal im Jahr dran sind. Ein neuer Reinigungszyklus ist aus Kostengründen nicht möglich.

Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger: „Helfen Sie mit, für Ordnung und Sauberkeit in den Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen zu sorgen.“ Dazu gehört: Hundekot ist vom Hundebesitzer bzw. -führer selbst zu beseitigen. Die entsprechenden Behältnisse müssen mitgebracht und können dann in jedem Abfallbehälter der öffentlichen Grünanlagen entsorgt werden. Hunde dürfen außerdem nicht auf öffentliche Spiel- und Sportplätze. Der Toeplerpark zum Beispiel ist mit Hunden nur über den öffentlichen Geh- und Radweg erreichbar, keinesfalls über den an der Toeplerstraße anliegenden Spielplatz. Auch das Mitbringen von Glasbehältnissen, außer Gläser für Kindernahrung, ist auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen verboten. Ebenso besteht Rauch- und Alkoholverbot.

Die meisten Spiel- und Sportplätze wurden mit Hinweistafeln ausgestattet, die diese Verbote kennzeichnen. Die Benutzung von öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen ist in der Polizeiverordnung vom 28. Oktober 2004 in der Neufassung vom 18. Januar 2006 und in der Grünanlagensatzung vom 27. Januar 2011 geregelt.

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